- Montag, 8 Juli 2024, 07:32 Uhr | Lesezeit ca. 3 Min.
Abzocke an der Haustür: Vogtländer sollen überteuerte Bücher kaufen
Haustürgeschäfte sind nach wie vor ein Ärgernis für Verbraucher im Vogtland
Abzocke an der Haustür: Im Vogtland sind erneut so genannte „Lexika-Investment“-Fälle aufgetaucht. Besonders älteren Menschen fallen darauf hinein. An der Wohnungstür werden Wertanlagen ohne Wert verkauft, teilweise noch finanziert mit einem Kredit. Die Verbraucherzentrale Auerbach gibt wertvolle Tipps.
Mehr dazu im Reel:
Die Verbraucherzentralen warnen seit längerem vor übereilten Bücherkäufen an der Haustür oder am Telefon. Schon bei leichtem Interesse sitzt der Vertreter am Tisch und bewirbt Bücher als werthaltige Kapitalanlage mit hohem Steigerungspotential.
Ob Faksimiles oder Lexika – schnell sind in Verträgen fünfstellige Beträge gebunden, häufig auch noch über Kredite finanziert. „Das Geschäftsmodell bringt einzig den Abzockern einen Gewinn“, sagt Beate Landgraf, Rechtsberaterin bei der Verbraucherzentrale in Leipzig.
Hilfe im Vogtland gibt es bei der Verbraucherzentrale in Auerbach und Plauen.
Bei den Betroffenen handelt es sich überwiegend um ältere Menschen, die früher Kund*innen des Nachschlagewerks „Bertelsmann Lexikothek“ gewesen sind. Bei der Masche wird der Kundschaft suggeriert, dass die ganze Sammlung nach Komplettierung gewinnbringend verkauft werden könne. Auch wird betont, dass nicht jedes einzelne Buch für sich allein einen hohen Wert habe, sondern nur die komplette Sammlung. Und so werden nach und nach immer mehr Bücher angeboten, um die in Aussicht gestellte Wertsteigerung zu erzielen.
Leider sind die Versprechungen nur leere Worte, um den Verkauf der Bücher zu erreichen und die Verkäufer sind nach der Zahlung nicht mehr für die Verbraucher*innen erreichbar und das Geld ist weg.
Eine Betroffene meldete sich in der Verbraucherzentrale Leipzig um prüfen zu lassen, ob sie aus diesem für sie viel zu teuren und fremdfinanzierten Vertrag noch aussteigen kann. „Wir prüfen in einem solchen Fall immer, ob noch ein Widerrufsrecht besteht, die Verbraucher*innen über den Wert und den Nutzen des Buches getäuscht wurden und noch ein Gewährleistungsrecht besteht“, erklärt Rechtsexpertin Landgraf. „Hat man gleichzeitig ein Darlehen aufgenommen, so ist auch dieses widerrufbar.“
In diesem Fall verlief die Prüfung erfolgreich: Das Vertriebsunternehmen hat nach einigem Hin und Her den Vertrag rückabgewickelt und die Betroffene erhielt den gesamten echten „Wert“ – immerhin mehrere tausend Euro – schließlich zurück. „Wir freuen uns sehr, dass die Verbraucherin ihr Geld zurückbekommen hat, auch wenn wir wissen, dass trotz vielfältiger Warnungen die Abzock-Masche weiter Ihren Lauf nehmen wird“, erklärt Beate Landgraf weiter.