- Montag, 25 Mai 2020, 11:04 Uhr | Lesezeit ca. 2 Min.
Verdacht auf Bienenseuche im Vogtland
Betroffen sind Bienenstände in Plauen und Oelsnitz
Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) hat den Verdacht der anzeigepflichtigen Bienenseuche „Amerikanische Faulbrut“ in zwei Bienenständen im Vogtlandkreis im Raum Plauen und Oelsnitz festgestellt. Der Verdacht beruht auf einer Mitteilung der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen (LUA) Sachsen mit einem hochgradigen Erregernachweis.
Die Untersuchung des Bienenstandes geschah im Rahmen des amtlichen Monitorings für den Freistaat Sachsen, welches sich auf die Jahre 2019 – 2022 über alle sächsischen Bienenhaltungen erstreckt. Da es sich zunächst nur um einen Verdacht handelt, wird kein Sperrbezirk mit weiteren Restriktionen gebildet.
Amtliche Tierärzte des Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramtes haben zusammen mit einem Bienensachverständigen die Völker klinisch untersucht. Es wurden Einzelproben genommen und eine epidemiologische Ermittlung eingeleitet. An Bienenständen, welche unter Verdacht stehen, dürfen keine Veränderungen stattfinden. Bienenvölker dürfen von verdächtigen Standorten nicht verbracht werden. Es hat nur noch ein begrenzter Personenkreis Zugang Sanierungsmaßnahmen werden eingeleitet.
Es erfolgte die Feststellung zudem in einer weiteren vogtländischen Bienenhaltung. Die „Amerikanische Faulbrut“ (AFB) ist eine ansteckende Bienenseuche, die in den letzten Jahren in Sachsen erhebliche Bienenverluste verursacht hat. Es ist eine Erkrankung, welche die Bienenbrut betrifft. Die Übertragung des Erregers Paenibacillus larvae erfolgt in Form seiner Sporen, zum Beispiel durch Verbringen von Bienenvölkern und Austausch von Bienenmaterial wie Gerätschaften, Waben und Bienenprodukten. Die Sporen kommen aber auch in zahlreichen Handelshonigen vor und können bei Verfütterung an Bienen übertragen werden. Die Sporen sind sehr widerstandsfähig und können über mehrere Jahrzehnte infektionsfähig bleiben. Eine Übertragung kann somit auch aus seit längerer Zeit nicht gebrauchtem Bienenmaterial erfolgen. Für den Menschen ist die AFB ungefährlich. Auch der Honig von erkrankten Bienenvölkern kann unbedenklich verzehrt werden. (vl, foto: patosan/pixabay)
2020-05-25