Anzeige
Vogtland Nachrichten
  • Dienstag, 27 Februar 2024, 18:32 Uhr | Lesezeit ca. 2 Min.

Mehrere Fälle von Masern im Vogtland

Impfschutz aktueller denn je

In jüngster Zeit wurde dem Gesundheitsamt des Vogtlandkreises eine größere Zahl an Maserninfektionen im Umfeld von zwei Familien gemeldet. Betroffen davon sind insgesamt 12 Kinder im Alter von unter einem bis 13 Jahren.

Landratsamt Vogtlandkreis
Landratsamt Vogtlandkreis

Die erkrankten Kinder befinden sich während der Ansteckungsfähigkeit der Krankheit in häuslicher Isolation. Schulpflichtige Kinder sind für die Dauer der Ansteckungsfähigkeit vom Unterricht ausgeschlossen und dürfen die Schule nicht besuchen.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes stehen mit den betroffenen Familien in Kontakt, haben diese mehrmals vor Ort aufgesucht und über erforderliche Maßnahmen des Infektionsschutzes aufgeklärt. Dazu gehören u. a. eine häusliche Isolation und Einschränkung von Kontakten zu anderen Personen während der Ansteckungsfähigkeit.

Anzeige

Durch das Masernschutzgesetz ist das Infektionsschutzgesetz seit dem Jahr 2020 geändert und um Regelungen für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention ergänzt worden. Es legt unter anderem fest, dass Kinder, die in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindertageseinrichtungen und Kinderhorten, Schulen, Heimen und Ferienlagern betreut werden, eine Masernimpfung nachweisen müssen.

Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten beim Menschen. Gerade bei Kindern unter 5 Jahren und Jugendlichen können Masern zu schweren Komplikationen führen, deshalb empfiehlt das Gesundheitsamt bei allen Kindern einen ausreichenden Impfschutz.

Eine Impfung schützt wirksam vor Ansteckung, verhindert die Krankheit und deren Verbreitung.

Anzeige

Das Gesundheitsamt weist aus diesem Anlass eindrücklich darauf hin, den eigenen Impfstatus und vor allem denjenigen von Kindern und Jugendlichen zu überprüfen und wenn nötig zu vervollständigen.

Alle Ärztinnen und Ärzte können die Schutzimpfung gegen Masern durchführen. Sollten Sie Fragen zur Impfung haben oder ein Impfangebot wünschen, können Sie sich an das Gesundheitsamt wenden.

Anzeige