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Vogtland Nachrichten
  • Montag, 5 Oktober 2020, 19:43 Uhr | Lesezeit ca. 4 Min.

Lockerungen nach Corona-Hotspot im Oberen Vogtland

27 Menschen im Vogtlandkreis bisher durch Virus gestorben

Nach dem im Vogtland die Corona-Zahlen in den letzten Wochen wieder gestiegen waren, hat der Landkreis heute Lockerungen ausgesprochen. Aktuell sind im Vogtlandkreis 96 Fälle positiv getestete Personen gemeldet. (Stand: 05.10.2020). Einen Schwerpunkt bildet noch immer Markneukirchen im Oberen Vogtland. Hier sind aktuell 58 Menschen mit dem Virus infiziert. In den letzten Stunden sind im gesamten Kreis fünf neue Fälle dazugekommen. Bisher sind im Vogtlandkreis 27 Personen an der Krankheit gestorben.

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Corona-im-Vogtland

Das Landratsamt hat am Montag die Allgemeinverfügung für die Region wieder aufgehoben. erschärfte KontaktbeschränkungenSie wurde aufgrund der steigenden Zahlen am 22. September 2020 erlassen und gilt nun nicht mehr. Die strengeren Einschränkungen galten für Markneukirchen, Bad Elster und Adorf. In Gaststätten und bei Veranstaltungen mussten die Daten der Besucher erfasst werden und in Pflegeheimen, Krankenhäusern und Kureinrichtungen galt ein Besuchsverbot.

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Hier finden Sie eine aktuelle Liste nach Orten sortiert…

Corona-Hotline Vogtland: 03741 300 – 3570

Aktuelle Corona-Situation im Grenzgebiet

Am 24. September 2020 wurde eine Reisewarnung für das Nachbarland Tschechien ausgegeben. Derzeit bezieht sich diese auf fast die ganze Tschechische Republik. Ausgenommen davon sind: Ústecký Kraj / Aussiger Region (Chomutov, Most, Teplice, Ústí nad Labem, Děčín, Louny, Litoměřice) und Mährisch – Moravskoslezský Kraj  / Schlesische Region (Bruntál, Frýdek – Místek, Karviná, Nový Jičín, Opava, Ostrava), die bis jetzt nicht als Risikogebiet gelten. Laut der Sächsischen Quarantäne-Verordnung müssen sich alle Reisenden, die aus den Risikogebieten nach Deutschland zurückkommen, bei ihrem zuständigen Gesundheitsamt melden und sich für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben.

 

Ausgenommen sind Grenzpendler und Personen, die Tätigkeiten im  Güter- und Personenverkehr ausüben, sowie diejenigen, die für einen begrenzten Zeitraum zwingend notwendig beruflich oder medizinisch veranlasst einreisen. Zu den Ausnahmen gehören auch Personen, die über einen negativen Covid 19-Befund in deutscher oder englischer Sprache verfügen. Die Testung darf höchstens 48 Stunden vor Einreise durchgeführt worden sein.

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Die Situation kann sich jederzeit ändern. Aktuelle Informationen erhalten Sie auf unserer Webseite: https://www.chemnitz.ihk24.de/international/aktuelle-situation-in-tschechien-4728186 oder individuell von unserer Netzwerkkoordinatorin Tschechien.

Deutlicher Anstieg der Kontaktpersonen

Die Zahl der Neuinfektionen an COVID-19 ist mäßig angestiegen aber viel deutlicher ist die sehr hohe Zahl der dazugehörigen Kontaktpersonen. Kontaktepersonen zu jedem neu gemeldeten COVID-19-Fall werden vom Gesundheitsamt unverzüglich ermittelt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die positiv getestete Person Symptome (Beschwerden) der Erkrankung hatte oder nicht.

Nach unseren Ermittlungen werden die Kontaktpersonen in Kategorien eingestuft:
– Kategorie I = engerer Kontakt + höheres Infektionsrisiko
– Kategorie II = kein engerer Kontakt + geringeres Infektionsrisiko
– ohne Kategorie = keine Kontaktperson

Für diese Einstufung gibt es genaue Vorgaben durch das Robert Koch-Institut (RKI) als Bundesinstitut des Bundesministeriums für Gesundheit. Dabei sind verschiedene Umstände der Kontakte zu erfragen und zu bewerten.
Am Ende der Ermittlung steht eine rechtlich verbindliche Entscheidung des Gesundheitsamtes, die wesentliche Konsequenzen für die betroffenen Personen haben kann, zum Beispiel bei Kategorie I die häusliche Absonderung (Quarantäne).

Personen der Kategorie I können durch das Gesundheitsamt auf COVID-19 getestet werden (Abstrich). Dieser Test kann nicht beim Hausarzt oder Kinderarzt erfolgen, er wird vom Gesundheitsamt vermittelt. Kontaktpersonen der Kategorie II oder und Personen ohne Kategorie können vom Gesundheitsamt nicht auf COVID-19 getestet werden. Kontaktpersonen der Kategorie I und II müssen unbedingt das Gesundheitsamt informieren. Alle Personen, auch Kontaktpersonen, die Symptome (Beschwerden) einer Erkrankung haben sind Patienten und müssen sich an ihren behandelnden Arzt (meist Hausarzt) wenden. Die Kontaktaufnahme zum Hausarzt sollte nicht direkt über einen Besuch in der Praxis erfolgen (Infektionsgefahr) sondern über Telefon, E-Mail oder auch über die sozialen Netzwerke. Patienten ohne Beschwerden, die sich einem Corona-Test unterziehen möchten, müssen die Kosten dafür in jedem Fall selbst tragen. (mar, vl)

2020-10-05

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