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Vogtland Nachrichten
  • Mittwoch, 6 Oktober 2021, 18:29 Uhr | Lesezeit ca. 2 Min.

Impfteam im Vogtland impft ohne Termine und Wartezeit

DRK Impfteam bis 23. Oktober in Eich im Einsatz

Jetzt geht es ohne Termine und Wartezeiten: Corona-Schutz-Impfungen ohne Termine und Wartezeiten im Vogtland werden derzeit in Eich angeboten. Bis 23. Oktober 2021 – außer an Sonntagen – stehen die Mitarbeiter des DRK-Impfteams täglich von 8 bis 16.30 Uhr für Impfungen im Impfzentrum Eich bereit.

Das Impfzentrum in Eich
Das Impfzentrum in Eich. Foto: Spitzenstadt.de/Archiv

Wichtig: Impfinteressenten müssen keine Termine buchen! Da die Auslastung großzügig für bis zu 200 Impfungen pro Tag bemessen ist, sind kürzeste Wartezeiten für alle Impfwillige garantiert, teilt das Landratsamt in Plauen mit. Geimpft wird ab dem Alter von 12 Jahren und nach Vorgaben der Ständigen Impfkommission. Außerdem können sich Bürger im Alter ab 70 Jahren durch eine Auffrischungsimpfung weiter immunisieren lassen.

Angeboten werden Impfstoffe von Biontech, Moderna sowie Johnson & Johnson.

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2G-Optionsmodell: Anträge müssen beim Amt für Gesundheit und Prävention Vogtlandkreis gestellt werden

Mit der seit dem 23.09.2021 gültigen Corona-Schutz-Verordnung setzt Sachsen verstärkt auf das Optionsmodell 2G-System und will damit einen weiteren Schritt hin zu mehr Normalität gehen. Wichtig: Ein Betrieb im 2G-Optionsmodell muss mindestens drei Werktage vor Beginn der Veranstaltung oder des Angebots der zuständigen Gesundheitsbehörde in schriftlicher oder elektronischer Form angezeigt werden. Für den Vogtlandkreis erfolgt dies über ein Onlineformular auf www.vogtlandkreis.de/2G – dies wird dann automatisch an das Amt für Gesundheit und Prävention gesendet.
Die zuständige Gesundheitsbehörde kann im Falle eines Verstoßes gegen die Vorgaben dieser Verordnung Auflagen anordnen. Sie kann weiterhin vorübergehend oder dauerhaft untersagen, die Veranstaltung oder das Angebot nach dem 2G-Optionsmodell zu betreiben.

Das 2G-Optionsmodell

Die Möglichkeit, nur noch Geimpften und Genesenen Zutritt zu gewähren, soll etwa für die Innengastronomie, Veranstaltungen in Innenräumen, Events von bis zu 5000 Personen, Hallenbäder, Saunen, Diskotheken und Clubs oder bei touristischen Busreisen gelten.

Wenn die Einrichtungen 2G nutzen, fallen Beschränkungen wie Maskenpflicht und das Abstandsgebot weg. Eine Einlasskontrolle ist Pflicht. Für Kinder unter 16 Jahren gilt das 2G-Modell nicht. Sie brauchen auch keinen Test, weil sie ohnehin in der Schule getestet werden. Ungeimpfte Beschäftigte der am 2G-Modell beteiligten Einrichtungen benötigen einen Test. Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, bekommen keinen Einlass in 2G-Einrichtungen.
Die entsprechende Rechtsgrundlage finden sie in dem § 6a Angebote ausschließlich für Geimpfte und Genesene (2G-Optionsmodell)

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