- Freitag, 23 Oktober 2020, 19:06 Uhr | Lesezeit ca. 2 Min.
Im Vogtland gelten weitere Corona-Einschränkungen
Neue Allgemeinverfügung gilt ab Samstag
Im Vogtland gilt ab Samstag eine neue Allgemeinverfügung. Feierlichkeiten sind ausschließlich im Familien- und Freundeskreis im öffentlichen und privaten Raum mit bis zu zehn Personen erlaubt. Die Teilnehmerzahl von Veranstaltungen ist auf 100 Personen begrenzt. Gaststätten müssen 22 Uhr schließen.
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Schulgebäuden und auf dem Gelände von Schulen, jeweils mit Ausnahme des Unterrichts, wird angeordnet. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird zusätzlich in öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten mit regelmäßigen Publikumsverkehr, Märkten und Haltestellenbereichen öffentlicher Verkehrsbetriebe angeordnet.
Veranstalter und Betreiber von Betrieben, Sportstätten, Gastronomie, Hotels, Beherbergungsstätten, Hochschulen, Aus- und Fortbildungseinrichtungen müssen personenbezogene Daten zu erheben.
Die aktuellen Corona-Zahlen im Vogtlandkreis (Stand 23.10.2020):
Aktive COVID-19-Fälle* im gesamten Vogtlandkreis: 262
Die Inzidenz der letzten sieben Tage (16.10.2020-22.10.2020) beträgt: 51,1
Todesfälle: 33
Die Corona-Lage im Vogtland im Überblick…
Das Landratsamt ist ab Montag, den 26.10.2020 für die Öffentlichkeit geschlossen. Termine sind nur noch möglich nach Vereinbarung. Die Bekämpfung der Corona-Pandemie hat aufgrund der ansteigenden Infektionszahlen äußerste Priorität in der Arbeit des Gesundheitsamtes. Dadurch können zurzeit andere Aufgaben nicht erfüllt werden, dazu gehören beispielsweise die Schulaufnahmeuntersuchungen und Belehrungen für Beschäftigte im Lebensmittelbereich nach § 43 Infektionsschutzgesetz.
Den ausführlichen Inhalt der Allgemeinverfügung finden Sie beiliegend und weitere Informationen zur Corona-Pandemie hier. (mar, vl)
2020-10-23