- Montag, 19 Oktober 2020, 18:39 Uhr | Lesezeit ca. 2 Min.
Für Feiern im Vogtland gelten verschärfte Einschränkungen
Sperrstunde für Gastronomiebetriebe
Hohe Corona-Zahlen: Im Vogtland gilt ab Dienstag eine neue Allgemeinverfügung. Die Mund-Nasen-Bedeckung muss generell im öffentlichen Raum getragen werden. Gastronomiebetriebe müssen von 23 Uhr bis 5 Uhr schließen. Private Feiern sind nur noch bis 25 Personen zulässig und öffentliche Veranstaltungen im Außenbereich bis 250 Personen.
In geschlossenen Räumlichkeiten sind Veranstaltungen auf 150 Personen begrenzt, das teilt das Landratsamt in Plauen mit. Feierlichkeiten sind ausschließlich im Familien- und Freundeskreis im öffentlichen und privaten Raum mit bis zu 25 Personen zulässig. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum ist in öffentlichen Gebäuden, Märkten und Haltestellenbereichen öffentlicher Verkehrsbetriebe festgelegt.
Absage für Weihnachtsmärkte im Vogtland
Weihnachtsmärkte sind nach der neuen Allgemeinverfügung im Vogtland untersagt. Im Einzelfall kann das Landratsamt eine Durchführung genehmigen, wenn es sich um einen konkreten abgrenzbaren Ausbruch handelt und die Durchführung daher vertretbar ist.
Die neuen Maßnahmen sind laut Vogtlandkreis notwendig, weil im Landkreis die Zahlen der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen über 35 auf 100.000 Einwohner gelegen hat. Aktuell sind 194 COVID-19-Fälle im Vogtland bekannt. Die Inzidenz der letzten sieben Tage (12.10.2020-18.10.2020) beträgt 38,66. Die neue Allgemeinverfügung tritt am 20. Oktober 2020 in Kraft. (mar)
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2020-10-19