- Montag, 9 Oktober 2017, 14:34 Uhr | Lesezeit ca. 2 Min.
Zeit und Wege sparen – Rechtzeitig melden
Anmeldungen und Abmeldungen der Arbeitslosen schwanken
Der vogtländische Arbeitsmarkt ist von saisonalen Schwankungen geprägt, so dass es zu bestimmten Zeiten mehr Arbeitslosmeldungen von Jobsuchenden gibt. Insbesondere zum Monatsende oder zum Monatsbeginn erhöhen sich Anmeldungen oder Abmeldungen.
Wichtig für Sie:
Personen, deren Arbeitsverhältnis endet, sind verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dessen Beendigung bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden.
Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung weniger als drei Monate, müssen Sie sich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes melden.
Dank moderner Kommunikationsmittel gibt es auch zeitsparende Alternativen und entsprechende Online-Angebote der Agentur für Arbeit, die die Arbeitsuchendmeldung erleichtern, so können u.a. längere Wartezeiten vermieden werden:
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Online-Arbeitsuchendmeldung
Über das Onlineportal der Bundesagentur für Arbeit (BA) www.arbeitsagentur.de geht es zur JOBBÖRSE. Hier besteht nach einer Registrierung die Möglichkeit der Arbeitsuchendmeldung via Internet.
Und für Smartphone-Nutzer bietet die JOBBÖRSE einen weiteren neuen Komfort. Über eine eigene Internetadresse jobboerse.mobil.arbeitsagentur.de wurden Funktionalitäten und Inhalte der JOBBÖRSE speziell für mobile Oberflächen optimiert.
Nach der Online-Arbeitsuchendmeldung erhält die Agentur für Arbeit eine Benachrichtigung und vereinbart einen Termin für ein persönliches Vermittlungsgespräch. Diese Vorsprache ist für die Wirksamkeit der Arbeitsuchendmeldung zwingend erforderlich.
Telefonische Arbeitsuchendmeldung
Die Meldung als Arbeitsuchender kann per Telefon unter der kostenfreien Service- Rufnummer: 0800 4 5555 00 von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr erfolgen. Nutzen auch Sie diesen Service für sich. Ersparen Sie sich Wege und vermeiden Sie dadurch Wartezeiten. (arbeitsagentur/seb)
2017-10-09