Anzeige
ratgeber
  • Donnerstag, 2 Juni 2016, 12:01 Uhr | Lesezeit ca. 2 Min.

Vorsicht, Falle: 120 Euro für angebliche Anmeldung bei Win24

Schreiben von Euro Inkasso verunsichern Vogtländer

Der Unternehmenssitz in Berlin, registriert in der Schweiz, das Konto in Litauen und der angegebene Email-Kontakt nicht erreichbar: So versendet derzeit die Euro Inkasso AG aus Berlin massenhaft Forderungsschreiben in Höhe von 120 Euro. „Verbraucher, die ein derartiges Schreiben erhalten, haben also allen Grund skeptisch zu sein und die Forderung nicht zu bezahlen“, warnt Heike Teubner von der Verbraucherzentrale in Auerbach.

Die offene Forderung soll angeblich durch eine telefonische Anmeldung für 300 Gewinnspiele bei Win24 zustande gekommen sein. An einen solchen Vertragsabschluss können sich viele Betroffene aber nicht erinnern. „Unseriöse Inkasso-Unternehmen wollen stets Geld, das ihnen absolut nicht zusteht“, weiß die Rechtsexpertin nur zu Genüge. Allein seit Anfang des Jahres zählt die Verbraucherzentrale Sachsen über 130 Verbraucheranfragen zu dreisten Inkassofirmen.

Anzeige

Dass es sich auch bei Euro Inkasso um Betrug handelt, macht auch das Schreiben des Inkassobüros deutlich. Im Schreiben ist eine Euro Inkasso GmbH als Postbevollmächtigter angegeben und eine AG als Absender. Als Registriergericht ist Bern in der Schweiz genannt. Jedoch ist weder dort noch im deutschen Rechtsdienstleistungsregister eine AG oder GmbH eingetragen. Die Friedrichstraße 88 in Berlin ist als Postadresse angegeben.

Im dortigen Excellent Business Center kennt man die Firma allerdings nicht. Als Kontaktmöglichkeit ist lediglich eine falsche E-Mail-Adresse aufgeführt. Die Zustellung einer E-Mail ist somit nicht möglich. Zu guter Letzt ist dem Schreiben ist ein Überweisungsträger beigelegt, auf dem die Kontodaten von Euro Inkasso genannt werden. Die Firma hat ihr Konto laut IBAN-Kennung in Litauen.

Die Masche der betrügerischen Inkasso-Unternehmen ist einfach und erfolgreich. Massenhaft werden Rechnungen und Mahnungen von Inkassofirmen an Verbraucher versendet. Betroffene sind sich oft sicher, die Firmen gar nicht zu kennen und die Dienstleistungen nie in Anspruch genommen zu haben. „Es lohnt sich daher immer, Zahlungsaufforderungen zu prüfen“, rät Teubner.(verbraucherzentrale/seb)

Anzeige

2016-05-25

Anzeige