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ratgeber
  • Sonntag, 26 Juli 2015, 21:08 Uhr | Lesezeit ca. 1 Min.

Umfragen scheinbar Vorwand für Hausbesuche

Vogtlandweit erhielten Verbraucher Anrufe, in denen es um Umfragen zu den Haushaltsgeräten ging, die man so hat.

Gab jemand bereitwillig Auskunft, so erhielt er Tage später einen weiteren Anruf, in dem ein Gewinn in Aussicht gestellt wird und man wolle diesen gerne zu Hause übergeben. Wer diesen Besuchen zusagt, erhielt in seinem trauten Heim die Vorführung eines Reinigungsgerätes, das knapp 3.000 € (!!) kosten soll. Aufgrund der freundlichen Vorführung und netter Worte des Verkäufers unterzeichneten auch etliche Vogtländer einen Vertrag – wurden dann aber reuig und fragten sich, wie Sie sich von ihrer Willenserklärung wieder lösen können.

Die Verbraucherrechterichtlinie sieht für solche Vertragsabschlüsse außerhalb von Geschäftsräumen ein zwingendes Widerrufsrecht vor. Wer sich den teuren Kauf also überlegt hat, sollte mittels Einschreiben seinen Widerruf erklären und bei evtl. Ratenkäufen gleichzeitig seine Einzugsermächtigung widerrufen.

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Für Rat und Tat stehen die Verbraucherzentralen zur Verfügung. (verbraucherzentrale/seb)

2015-07-26, 21:05:21

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