Streit ums Erbe in Plauen
Sobald ein Mensch verstirbt stellt sich für die Angehörigen die Frage, wer den Verstorbenen beerbt. Entweder hat der Verstorbene seine Erbfolge testamentarisch geregelt, oder sie tritt bei Fehlen eines Testaments oder Erbvertrages kraft Gesetzes ein. Gleichermaßen muss sich das Nachlassgericht darum kümmern, dass der richtige Erbe sein Recht so bald wie möglich mittels eines Erbscheines nachweisen kann.
Juristen haben ein fachbezogeneres Verständnis vom Testament als der Laie. Im Juristendeutsch handelt es sich bei einem Testament um eine einseitige, nicht empfangsbedürftige Willenserklärung. Der Erblasser muss also seinen eigenen Willen handschriftlich festhalten und mit seinem Namen unterschreiben. Das allein reicht schon für die Gültigkeit des Testaments aus. Die Existenz eines Testaments muss niemandem mitgeteilt werden.
Eben weil Angehörige oftmals nicht wissen, dass ein Testament existiert, in dem möglicherweise jemand anderes als Erbe eingesetzt worden sein könnte, gehen sie davon aus, dass sie die alleinigen Erben der oder des Verstorbenen sind. So auch im Erbschaftsstreit zwischen einem Rentner und dem Tierheim Plauen, dass derzeit die Plauener Staatsanwaltschaft beschäftigt.
Die Schwägerin des Rentners war verstorben und der Rentner und dessen Ehefrau, haben, damit begonnen die Nachlassangelegenheiten der Verstorbenen zu regeln. Hierzu gehörte es auch, die Wohnung zu beräumen und an den Vermieter zurück zu geben. Mit dem Tod des Mieters endet nämlich auch automatisch der Mietvertrag. Zur Überraschung des Ehepaares standen Vertreter des Tierheimes Plauen vor der Tür und wiesen sich als die rechtmäßigen Erben der Verstorbenen aus. Die Verschiedene hatte ihren gesamten Besitz dem Tierheim vermacht.
Die Haushaltsgegenstände, die das Paar schon aus der Wohnung entfernt hatte, musste es an das Tierheim herausgeben. Leider hatte das Tierheim den Eindruck, dass die Angehörigen nicht alles herausgegeben haben. Neben allerlei Habseligkeiten soll die Verstorbene auch Schmuck besessen haben, den das Tierheim als ihr rechtmäßiger Erbe nun nicht mehr in der Wohnung auffinden konnte. Zeugen hätten sie jedoch regelmäßig schmucktragend in der Stadt gesehen.
Der Schwager und seine Frau wissen bis heute nicht, wo der Schmuck geblieben sein könnte. Sie behaupten jedenfalls, den gesamten Besitz der Verstobenen an das Tierheim herausgegeben zu haben. Das Tierheim glaubt nicht an die Unschuld der Beiden. „Es besteht der Verdacht, dass der Schmuck beim Ausräumen der Wohnung mitgenommen wurde. Deshalb wurde Strafanzeige gestellt“. Inzwischen beschäftigt sich die Staatsanwaltschaft mit dem Fall. Ob und wann es zu einer Verhandlung kommt, ist noch unklar.
In so einer Lage hilft nur ein guter Anwalt. Diesen und weitere nützliche Dienstleistungen, findet man auf http:/www.pointoo.de/o/DE/Sachsen/Plauen/.
2013-04-27
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