- Donnerstag, 19 Mai 2016, 10:59 Uhr | Lesezeit ca. 3 Min.
Steuererklärung – Wann sie auch Rentner machen müssen
Wer in Rente geht, muss sich endlich nicht mehr mit dem lästigen Papierkram der Steuererklärung herumschlagen.
Diese Annahme ist so nicht ganz richtig, denn prinzipiell gelten für Rentner dieselben Vorschriften zur Abgabe der Steuererklärung wie für alle anderen auch. Zu unterscheiden ist vor allen Dingen, ob Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit entstehen oder nicht. Aber selbst wenn Rentner keine Steuer machen müssen, kann es in einigen Fällen sinnvoll sein, diese freiwillig abzugeben.
Szenario 1: Es fallen keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit an.
In diese Kategorie fallen auch Rentner, die von folgenden Erträgen profitieren:
- von Einkünften aus selbstständiger oder gewerblicher Arbeit
- von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
- von nicht der Abgeltungsteuer unterliegenden Kapitaleinkünften
- oder von pauschal versteuertem oder steuerfreiem Arbeitslohn.
Liegen die Gesamterträge im Jahr 2016 über 8.652 Euro, müssen allein stehende Rentner ihre Steuer machen. Für Verheiratete und eingetragene Lebenspartner ist diese Grenze doppelt so hoch und liegt demnach bei 17.304 Euro. Der steuerpflichtige Anteil der Rente steigt jedoch von Jahr zu Jahr.
Besteht eine Abgabepflicht für die Steuererklärung, heißt das nicht automatisch, dass auch Einkommenssteuer gezahlt werden muss, denn viele Rentner können noch Ausgaben von der Steuer abziehen, z.B.:
Sonderausgaben |
Außergewöhnliche Belastungen |
Mitgliedsbeiträge für politische Parteien |
Pauschbetrag für behinderte Menschen ab einem Behinderungsgrad von 25% |
Spenden |
Kosten für die Unterbringung in einem Pflegeheim |
gezahlte Kirchensteuer |
Ausgaben aufgrund von Krankheit |
Beiträge zur Haftpflichtversicherung |
Aufwendungen für eine Haushaltshilfe |
Eigenanteil zur Kranken- und Pflegeversicherung |
|
Fällt das zu versteuernde Einkommen dann unter den Grundfreibetrag, müssen keine Steuern gezahlt werden.
Szenario 2: Es werden Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezogen.
Rentner, die selbst oder deren Partner Versorgungsbezüge oder Lohn beziehen, sind zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet. Nebeneinkünfte werden wie folgt behandelt:
- unter 410 Euro: keine Besteuerung
- zwischen 410 und 820 Euro: ermäßigte Besteuerung
- über 820 Euro: gewöhnlicher Steuersatz
Wer am Anfang des Jahres bereits das 64. Lebensjahr vollendet hat und Nebeneinkünfte nicht nur aus der Rente erzielt, dem steht ein Altersentlastungsbetrag zu. Dieser mindert noch einmal die vom Finanzamt anzurechnenden Nebeneinkünfte. Die Höhe des Betrags hängt davon ab, ob und wie viel Lohn der Rentner erhält.
Hinweise für die Kapitalanlage
Für Kapitalanleger im Rentenalter kann sich auch eine freiwillige Abgabe der Steuererklärung auszahlen. Die Abgeltungssteuer von 25 Prozent fällt nur an, wenn der Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro bei Alleinstehenden oder 1.602 Euro bei Paaren überschritten wird. Einträge aus Kapital bis zu dieser Höhe sind aber in jedem Fall steuerfrei, wenn bei der Bank ein Freistellungsauftrag eingereicht wird. Dies ist auch rückwirkend möglich.
Rentner mit einem persönlichen Steuersatz von unter 25 Prozent, sollten die Steuererklärung einreichen, um zu viel gezahlte Steuern zurückzuerhalten. Sie müssen eine Günstigerprüfung beantragen. Rentner können aber eine Nicht-Veranlagungsbescheinigung einreichen, wenn sie als Einzelperson weniger als 8.354 Euro oder als gemeinsam veranlagte verheiratete oder eingetragene Partner weniger als 16.708 Euro Einkünfte zu verzeichnen haben. Dann müssen sie nicht jedes Jahr folgende Unterlagen einreichen und profitieren dennoch von den vorgestellten Steuervorteilen:
- Steuererklärung
- Anlage KAP
- Günstigerprüfung
Hilfreich ist in diesen Fällen die Verwendung professioneller Steuersoftware, die alle benötigten Formulare bereitstellt, auf Steuererklärungsfristen hinweist etc. Der Hersteller Lexware etwa bietet seine Produkte auch in einer besonderen Version für Rentner an, in der beispielsweise ein E-Book zu den Spezialfällen für Steuerzahler im Rentenalter enthalten ist.
2016-05-14
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