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ratgeber
  • Donnerstag, 24 April 2025, 09:32 Uhr | Lesezeit ca. 2 Min.

Passbilder für Ausweis und Reisepass nur noch digital – welche Bilder noch verwendet werden dürfen

Ab Mai nur noch digitale Passbilder für Ausweis und Reisepass

Ab dem 1. Mai dürfen die Personalausweis- und Passbehörden Lichtbilder bei Dokumentenbeantragungen grundsätzlich nur noch in digitaler Form verwenden. Hierbei gibt der Gesetzgeber vor, welche Bilder verwendet werden dürfen.

Passbilder für Ausweis und Reisepass nur noch digital. Foto: envato
Passbilder für Ausweis und Reisepass nur noch digital. Foto: envato

Die Lichtbilder müssen durch zertifizierte Fotografen oder andere zertifizierte Einrichtungen über ein Cloud-basiertes System an die Behörden übermittelt werden oder direkt in der Behörde angefertigt werden.

„Die Stadt Plauen wird künftig zwei Fototerminals zur selbstständigen Lichtbilderfassung vor Ort anbieten, welche durch die Bundesdruckerei zur Verfügung gestellt werden. Die antragstellende Person erhält über die Menüführung der Erfassungsgeräte Hinweise zur Lichtbild-Erstellung, sodass in der Regel keine Mithilfe durch unsere Mitarbeiter notwendig ist“

Janett Tröger, Fachgebietsleiterin Pass- und Meldewesen

Ab wann der Service bei der Stadt Plauen angeboten werden kann, steht noch nicht fest, da bislang seitens der Bundesdruckerei noch kein Liefertermin für die Fototerminals mitgeteilt wurde. Übergangsweise, bis zur Inbetriebnahme der Fotoerfassungsgeräte vor Ort, werden somit auch noch bereits angefertigte Papierlichtbilder akzeptiert.

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Wer die Lichtbilder bei einem zertifizierten Anbieter (Fotograf oder Drogeriemarkt) nach dem 1. Mai anfertigen lässt, erhält dort einen QR-Code, über den die Behörde das Lichtbild abrufen kann. Bei der künftigen Lichtbilderfassung vor Ort in der Behörde fallen Gebühren in Höhe von sechs Euro pro Lichtbild an.

Lichtbilder, welche durch zertifizierte Drittanbieter, wie zum Beispiel Fotografen und Drogeriemärkte elektronisch übermittelt werden, können für mehrere Dokumentenanträge innerhalb eines Zeitraums von bis zu sechs Monaten genutzt werden, ohne dass vor Ort zusätzliche Kosten entstehen. Selbst angefertigte Dateien auf Speichermedien können nicht verwendet werden.

Wer ab Mai 2025 ein Dokument – Ausweis oder Reisepass – beantragt, muss diese Neuerungen beachten. Vor dem Stichtag ist die Antragstellung vorerst weiterhin nur mit biometrischen Lichtbildern in Papierform möglich.

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