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ratgeber
  • Freitag, 7 August 2020, 12:00 Uhr | Lesezeit ca. 3 Min.

Notwendiger Schutz: Die wichtigsten Versicherungen für Beamte

Absicherung unverzichtbar

Wer Beamter ist, muss sich gegen bestimmte Risiken selbst absichern. Dazu gehören die Dienstunfähigkeit, der Krankheitsfall und berufliche Risiken. Je nach Dienstverhältnis gelten bei den Versicherungen besondere Bedingungen und Regelungen. Ein Überblick.

Die Dienstunfähigkeitsversicherung

Behinderung-RollstuhlEin Beamter ist dienstunfähig, wenn er aufgrund seiner physischen Konstitution oder aus gesundheitlichen Gründen die Erfüllung seiner Dienstpflicht dauerhaft nicht mehr ausüben kann. Ein Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente besteht für dienstunfähige Beamte nicht, grundsätzlich sind sie durch ihren Dienstherrn abgesichert.

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Problematisch ist dabei, dass ein Beamter zwar dienstunfähig sein kann, deswegen aber nicht zwangsläufig berufsunfähig ist. Eine abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung könnte einem Beamten aus diesem Grund die Zahlung von Leistungen verwehren.

Deshalb gibt es die Dienstunfähigkeitsversicherung: Sie springt mit der Zahlung einer Rente ein, wenn Beamte ihren Dienst nicht mehr ausüben können. Dabei muss die Versicherung unbedingt eine Dienstunfähigkeitsklausel enthalten: Sie nivelliert den Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit und sichert so die Rentenzahlung.

Wichtig ist der Unterschied zwischen der sogenannten „echten“ und „unechten“ Dienstunfähigkeitsklausel:

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Für Beamte ist eine einfache (unechte) Dienstunfähigkeitsklausel ausreichend. Sie stellt sicher, dass die Zahlung der Rente ohne Prüfung durch die Versicherung erfolgt, wenn der Beamte von seinem Dienstherrn aufgrund von Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wird.

Beamte auf Probe und Anwärter brauchen hingegen eine besondere (echte) Klausel in ihrem Vertrag. Der Grund: Sie werden nicht wie Beamte in den Ruhestand versetzt, sondern gekündigt. Die echte Dienstunfähigkeitsklausel stellt sicher, dass die Rente aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung auch dann ohne Prüfung gezahlt wird, wenn keine Versetzung in den Ruhestand vorliegt, sondern eine Entlassung.

Die Krankenversicherung für Beamte

Für Beamte gilt wie für Arbeitnehmer und Selbstständige die Krankenversicherungspflicht. Allerdings haben sie die Wahl, ob sie sich freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern wollen. Die Mehrheit der Beamten entscheidet sich für eine private Krankenversicherung (PKV).

Der Grund: Sie erhalten von ihrem Dienstherrn eine finanzielle Beihilfe zu den Beiträgen, in der Regel zwischen 50 und 70 Prozent. Beamte müssen bei einer privaten Krankenversicherung lediglich den Differenzbetrag zahlen. Beim Eintritt in eine gesetzliche Krankenversicherung ist hingegen der volle Beitrag fällig, es gibt in diesem Fall keinen Anspruch auf Beihilfe. Die privaten Krankenkassen bieten zudem besondere Beihilfetarife an, bei denen die Beiträge deutlich geringer ausfallen als bei einer gesetzlichen Krankenversicherung.

Bei der Auswahl einer privaten Krankenversicherung helfen spezialisierte Versicherungsmakler für Beamte oder die selbstständigen Berater von Finanzdienstleistungsunternehmen wie der DVAG, MLP oder tecis, einem Tochterunternehmen von Swiss Life Deutschland.

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Ein Gespräch mit einem Finanzberater hilft, um sich einen ersten Überblick über das Angebot und die beamtenspezifischen Besonderheiten zu verschaffen. So weisen die Repräsentanten von tecis zum Beispiel auf günstige Anwärtertarife für Beamte in der Ausbildung hin. Berater von tecis oder anderen Finanzdienstleistern helfen so effektiv bei der Wahl einer passenden PKV.

Die Diensthaftpflichtversicherung

Eine Besonderheit des Beamtendaseins ist die persönliche Haftung im Dienst: Wenn zum Beispiel ein Polizist bei einer Verfolgungsjagd unbeteiligte Dritte aus Versehen schädigt, können Schadensersatzforderungen in großer Höhe auf ihn zukommen. Der entstandene Schaden wird zunächst vom Dienstherrn beglichen, der bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz Regressansprüche gegenüber dem betroffenen Beamten geltend machen kann.

Um dem zu begegnen, gibt es die Diensthaftpflichtversicherung. Sie wird meist in Kombination mit der privaten Haftpflichtversicherung angeboten. Sie ist für alle Beamten wichtig – und für Beamte im öffentlichen Dienst geradezu zwingend notwendig. (foto:pixabay.com)

2020-08-07

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