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ratgeber
  • Dienstag, 30 Januar 2024, 09:44 Uhr | Lesezeit ca. 4 Min.

Markenkosmetik statt No-Name-Produkte: Tipps & Tricks

Was unterscheidet Markenkosmetik von gemixten Cremes im neutralen Tiegel? Einer der Vorzüge, die Markenkosmetik mit sich bringt, ist gleichbleibende Qualität. Dazu kommt, dass alle Inhaltsstoffe deklariert sind. Auch hier gewinnen Verbraucherinnen und Verbraucher Sicherheit, denn bei Kosmetik geht es nicht nur um Pflege und Aussehen, sondern ebenso um Gesundheit.

Markenkosmetik statt No-Name-Produkte: Tipps & Tricks. Foto: envato
Markenkosmetik statt No-Name-Produkte: Tipps & Tricks. Foto: envato

Billig oder preiswert – der feine Unterschied

Es ist verständlich, dass Konsumenten zunehmend auf den Preis von Kosmetika schauen. Der Preis allein macht jedoch nicht die Qualität aus. Ausschlaggebend ist, wie hochwertig die Inhaltsstoffe der Produkte sind. Zweifelhafte Angebote unbekannter Hersteller können deutlich mehr kosten als die besten Marken, der Inhalt der Cremes und Tuben ist jedoch billig und nutzlos, teils sogar gefährlich und giftig.

Inhaltsstoffe – die Menge machts

So manch ausländischer Hersteller von No-Name-Produkten oder Kosmetika mit hochtrabenden Namen verkauft wenig Wirksames gegen teures Geld. Eine detaillierte Zutatenliste fehlt auf der Verpackung. Statt hilfreicher Ingredienzen findet sich bei Untersuchungen jede Menge billigstes Trägermaterial und Fette, die unklarer Herkunft und Qualität sind. Markenprodukte punkten durch einen gleichbleibenden, qualitativ hochwertigen Inhalt.

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Geprüfte Zutaten – von vegan bis Bio

Nahezu alle Hersteller von Markenkosmetik legen ihre Produktkette offen. Sie nennen Herkunftsländer und Produzenten und geben an, ob Creme und Lotion tierleidfrei sind. Produzenten in der EU sind dagegen verpflichtet, vor der Markteinführung Prüfungen zu absolvieren. Erst wenn die Kommission grünes Licht gegeben hat, dürfen entsprechende Werbeaussagen getätigt und das Produkt verkauft werden.

Nebenwirkungen minimieren – Hinweise auf Allergien und Co.

Markenhersteller sind angehalten, jede Kundenmitteilung über Unverträglichkeiten zu erfassen und an die zuständige Behörde weiterzuleiten. Sind bestimmte Inhaltsstoffe Bestandteil, sind Hinweise direkt auf der Verpackung oder dem Beipackzettel zu nennen. Bei Importen aus Drittländern fehlen diese wichtigen Informationen meist ganz.

Für anspruchsvolle Qualität – Siegel für Bio und Naturkosmetik

Wer als Hersteller seine Bio oder Naturkosmetik besonders kennzeichnen will, kann dies mit einem entsprechenden Siegel gestalten. Voraussetzung für das Bio-Siegel oder andere Qualitätssiegel sind zusätzliche Prüfungen der Inhaltsstoffe, die über das normale Verfahren hinausgehen. Im Magazin auf Kosmetikfuchs.de sind viele Heilpflanzen und andere wirkungsvolle Stoffe aus der Natur näher beschrieben, die in wertiger Kosmetik zu finden sind.

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Für hohe Wirksamkeit – Abstimmung innerhalb der Produktlinien

Markenhersteller gehen die Entwicklung neuer Serien mit Bedacht an. Sie legen Wert darauf, dass sich die Inhaltsstoffe der einzelnen Produkte ergänzen und unterstützen und sich nicht gegenseitig blockieren. Der zum Label gehörende Augen-Make-up-Entferner lässt sich beispielsweise sparsamer anwenden als ein nicht passendes No-Name-Produkt. So ist er bei einem höheren Preis dennoch günstiger, wenn man den Betrag pro Anwendung errechnet.

Unternehmen mit Tradition – Empfehlung durch die Verbraucher

Besteht ein Markenunternehmen über viele Generationen, kann dies durchaus ein Anhaltspunkt für die Qualität der Produkte sein. Wäre dies nicht der Fall, wäre die Produktion längst eingestellt worden. Berichte über Fehlentwicklungen und Verbraucherschädigungen hätten zudem Einzug in die Medien gehalten. Bei Kosmetik aus zweifelhafter Produktion dagegen erfahren Verbraucher nicht oder viel zu spät, wie unnütz oder gefährlich der Inhalt der Tuben und Tiegel ist.

Bei Unverträglichkeit – Geld zurück ohne Garantie

Nicht jeder Hersteller bietet an, dass angebrochene Kosmetikprodukte bei Unverträglichkeit zurückgenommen werden. Per Gesetz ist vorgesehen, dass nur vollständig verpackte Kosmetikartikel als erstattungsfähige Retoure gelten. Dennoch ist der Fachhandel vor Ort und im Internet in vielen Fällen bereit, auch bereits benutzte Kosmetikartikel wieder zurückzunehmen.

Ein Hauch von Luxus – auch der hat seine Berechtigung

Natürlich entscheiden sich viele Kundinnen und Kunden mitunter auch nur deshalb für eine Marke, weil sie mit Luxus, Wellness und einem gewissen Flair verbunden sind. Steht das Produkt nicht hinter diesen Versprechungen zurück, steht dem nichts dagegen. Jeder darf sich leisten, was er kann und mag.

Es spricht also viel dafür, sich für Markenkosmetik zu entscheiden. Wer einmal sein Lieblingslabel gefunden hat, bleibt oft über viele Jahre dabei. Ändern sich die persönlichen Vorstellungen oder der Anspruch der Haut, steigen echte Liebhaber der Marke einfach auf eine andere Linie um.

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