- Dienstag, 24 März 2020, 15:59 Uhr | Lesezeit ca. 3 Min.
Kinder-Notbetreuung in Sachsen erweitert
Keine Kitagebühren im April in Plauen
Seit 18. März sind Schulen und Kitas geschlossen. Für Kinder und Grundschüler, deren Eltern in systemrelevanten Berufen beschäftigt sind, wird eine Notbetreuung angeboten. Die Bestimmungen dazu wurden jetzt für Sachsen erweitert. Die wesentlichen Änderungen:
1. Mehr systemrelevante Berufe: Dazu gehören nun u. a. auch Banken sowie Sparkassen, Landwirtschaft, Bergsicherung und Grubenwehren, sicherheitsrelevante IT-Infrastruktur, Binnenschifffahrt, Krankenkassen, Rentenversicherung, Sanitätshäuser, Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten, Psychosoziale Notfallversorgung, stationäre und ambulante Hilfen der Behinderten-, Kinder- und Jugendhilfe.
2. Ein Anspruch auf die Notfallbetreuung liegt bei Gesundheits- und Pflegeberufen sowie der Polizei nun auch vor, wenn nur ein Elternteil (Sorgeberechtigter) in einem der genannten systemrelevanten Berufen tätig ist.
3. Bei Kindeswohlgefährdung ist eine Absprache mit dem örtlichen Jugendamt notwendig, um mit dessen Zustimmung die Notbetreuung abzusichern.
Die entsprechende Allgemeinverfügung ist in Kraft. „Sicherlich war die in der letzten Woche durch die Stadt Plauen angestrebte Einzelfallentscheidung hinsichtlich der erweiterten Notfallbetreuung für Kinder auch ein Signal für die nunmehr getroffene Lösung. Ich freue mich, dass unser Freistaat diese Regelungslücke mit viel Sach- und Fachverstand geschlossen hat. So wird unser Gesundheitssystem in dieser Krisensituation stabilisiert!“, so Plauens Bürgermeister Steffen Zenner.
Erstattung von Kitagebühren in Plauen
Die Stadt Plauen wird in Abstimmung mit den freien Trägern für den gesamten Monat April 2020 keine Elternbeiträge erheben. Dies auch unabhängig davon, dass die Schließung von Kindertageseinrichtungen von der Sächsischen Staatsregierung vorerst bis zum 17. April 2020 verfügt wurde. Die Elternbeitragsbefreiung wird allen Eltern gewährt.
Dies bedeutet, dass eine Beitragsbefreiung auch für die Eltern erfolgt, die eine Notbetreuung in Anspruch nehmen müssen. Die entsprechenden Änderungsbescheide für die Eltern, deren Kinder in kommunalen Einrichtungen betreut werden, sind bereits mit der Post unterwegs. Die Stadt Plauen wird die Zahlung von Elternbeiträgen grundsätzlich für die insgesamt von der Staatsregierung verfügte Schließzeit aussetzen. Dies bedeutet selbstverständlich, dass auch der Zeitraum vom 18. bis 31. März 2020 berücksichtigt und nach der Aufhebung der Kita-Schließung entsprechend verrechnet wird.
„Viele Familien in Plauen müssen auf Grund der COVID-19 Krise durch Kurzarbeit oder sonstige Einkommensausfälle mit enormen finanziellen Einbußen auskommen. Auch wenn der Wegfall der Elternbeiträge nur eine kleine Entlastung darstellt, so hilft sie doch, Eltern in dieser schwierigen Zeit finanziell sofort zu entlasten“, betont der für diese Regelung in Plauen zuständige Fachbereichsleiter Lutz Schäfer.
Ausschüsse und Stadtrat in Plauen bis 6. April abgesagt
Im Ältestenrat haben sich Plauens Oberbürgermeister Ralf Oberdorfer und die Vorsitzenden der Stadtratsfraktionen darauf geeinigt, die Sitzungen der Ausschüsse und des Stadtrats in den nächsten Tagen vorerst auszusetzen. Der Stadtrat am 31. März entfällt damit ebenso wie der Kultur- und Sportausschuss am 2. April und der für den 6. April geplante Wirtschaftsförderungsausschuss.
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2020-03-24