- Dienstag, 30 Juni 2015, 00:01 Uhr | Lesezeit ca. 2 Min.
IHK warnt vor Adressbuchschwindel in der Urlaubszeit
In den letzten Wochen häufen sich die Beschwerden über unseriöse Angebote verschiedener Adressbuchverlage. Dies ist aus Sicht der Industrie- und Handelskammer Chemnitz (IHK) nicht verwunderlich.
Denn für den massenhaften Versand behördlich wirkender Schreiben oder rechnungsähnlicher Angebotsformulare wird die gerade beginnende Urlaubszeit gern genutzt. Die Urlaubsvertretung prüft eingehende Formulare und Rechnungen oft weniger genau. Dubiose Angebote und Rechnungen haben daher eine gute Chance auf Annahme bzw. Bezahlung. Gerade in den Sommermonaten ist deshalb besondere Vorsicht geboten.
Grund des Ärgernisses sind diverse Angebote für kostenpflichtige aber oft nutzlose Einträge in (Internet-)Registern. Der Versand erfolgt per Post, Telefax oder E-Mail. Die Angebote sind nur schwer als solche erkennbar, können aber bindende Verträge mit langer Laufzeit und hohen Kosten nach sich ziehen. Es folgen Rechnungen, Mahnungen, Inkasso- oder Anwaltsschreiben sowie die Androhung von Schufa-Einträgen, Gerichtsverfahren und Strafanzeigen.
Die IHK rät, Urlaubsvertretungen in den Poststellen oder in der Buchhaltung auf das Thema Adressbuchschwindel hinzuweisen. Besondere Vorsicht ist geboten bei behördlich wirkenden Schreiben oder rechnungsähnlichen Zahlungsanweisungen, die im Briefkopf bestimmte Begrifflichkeiten verwenden, wie z.B. Register, Zentrale, Verzeichnis. Der amtliche Schein wird verstärkt durch den Abdruck von Bar- bzw. QR-Codes und durch die Nutzung des behördenüblichen grauen Recyclingpapiers. Derartige Angebote oder Rechnungen bedürfen einer besonders sorgfältigen Prüfung. Fragen Sie im Zweifelsfall bei Ihrer Industrie- und Handelskammer nach! (ihk)
2015-06-29, 23:56:43