Anzeige
ratgeber
  • Mittwoch, 13 November 2019, 20:53 Uhr | Lesezeit ca. 3 Min.

Fahren bis zur Erschöpfung? Das sind die Pflichten von Lkw-Fahrern

Der Gesetzgeber hat Lastkraftwagen fest im Blick

LKW-Fahrer-Ermüdung-Erschöpfung-FahrzeitDeutschlandweit scheint die Zahl der Lkw, die sich in Karawanen über die rechte Spur schieben, zu steigen. Wer auf dem Weg in den Urlaub auf einem Rastplatz eine Pause einlegen möchte, manövriert unweigerlich zwischen rastenden Lastwagen hindurch. Aber bedeuten mehr Lkw gleichzeitig auch mehr Gefahr für die Autofahrer?

Das Bild vom übermüdeten und abgelenkten Lkw-Fahrer ist fest in den Köpfen vieler Autofahrer verankert. Die vollgestopften Terminkalender der Speditionen lassen auch kaum einen anderen Schluss zu, schließlich will der wachsende Konsumhunger der Gesellschaft gestillt werden. Die deutschlandweit immer länger werdenden Staus bringen die Zeitpläne zusätzlich durcheinander. Und wenn die Zeit immer knapper wird, scheint es für die Fahrer am einfachsten, die Pause ausfallen zu lassen.

Anzeige

Doch über die Fahrdauer entscheiden weder die Fahrer noch die Unternehmen. Stattdessen sind die sogenannten Lenk- und Ruhezeiten vom Gesetzgeber vorgegeben und werden durch das Bundesamt für Güterverkehr streng überwacht. Auch die Art der Dokumentation ist vorgeschrieben: Jede Fahrt und jede Pause eines Fahrers wird mit einem im Fahrerhaus eingebauten digitalen Fahrtenschreiber auf einer Fahrerkarte aufgezeichnet.

Wer mutmaßt, dies würde aufgrund des hohen Verwaltungsaufwandes für Transportunternehmen in der Praxis oft nicht eingehalten, irrt sich. Digitale Fahrtenschreiber werden mit immer besserer Technologie ausgestattet und ermöglichen großen und kleinen Betrieben gleichermaßen eine unkomplizierte und schnelle Überwachung der Zeiten aller Fahrer.

Das liegt ganz in deren eigenem Interesse: Werden die Zeiten nicht eingehalten, drohen empfindliche Geldbußen für Fahrer und Auftraggeber von insgesamt bis zu 2.000 EUR. Bei einer großen Flotte können Verstöße den Unternehmer also teuer zu stehen kommen.

Anzeige

Die erlaubten Lenkzeiten werden in Tages-, Wochen- und Zweiwochenlenkzeiten unterschieden. So kann auch eine schleichende Überarbeitung des Fahrers über einen längeren Zeitraum hinweg verhindert werden. Die Daten müssen auf der Fahrerkarte für die letzten 28 Tage abruf- und kontrollierbar sein. Gerät ein Fahrer in eine Verkehrskontrolle, kann die Fahrerkarte direkt von der Polizei ausgelesen werden.

Ein Fahrer darf pro Tag neun Stunden fahren, nach jeweils 4,5 Stunden hat er eine Pause einzulegen. Zweimal pro Woche darf die Lenkzeit auf zehn Stunden verlängert werden, wenn diese Zeit innerhalb von einer beziehungsweise zwei Wochen wieder reguliert wird. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Lkw-Fahrer den Rest der Zeit frei hätten. Hinzu kommen Be- und Entladezeiten sowie mitunter kleine Arbeiten an den Fahrzeugen. (foto:pixabay.com/matanvizel)

2019-11-13

Anzeige