- Dienstag, 5 Oktober 2021, 12:30 Uhr | Lesezeit ca. 5 Min.
Detekteien – das sind ihre häufigsten Einsätze
Delikte oftmals digital
Hört man das Wort Detektiv, denken die meisten Menschen wohl als Erstes an berühmte Vertreter aus dem fiktionalen Bereich oder berühmte historische Figuren. Was oftmals aber vergessen wird ist:
James Bond und Co. sind keine Detektive, sondern Geheimagenten und selbst Sherlock Holmes ist im eigentlichen Sinne eher eine Art Kriminalpolizist, als dass er der Definition eines Detektives entspricht. Schusswaffen oder klickende Handschellen haben mit der Arbeitsrealität eines Detektivs nichts zu tun. Ein echter Detektiv zeichnet sich vor allem durch eine präzise Auffassungsgabe und einen klaren analytischen Verstand aus. Wie also sieht die Arbeit moderner Detekteien aus und was zählt zu ihren häufigsten Einsatzgebieten?
Unterschiede zwischen Privatdetektiven und Wirtschaftsdetektiven
München, Berlin, Düsseldorf – in ganz Deutschland werden jedes Jahr Millionen Straftaten polizeilich registriert. Die Dunkelziffer dürfte weitaus höher liegen, längst nicht alle Straftaten schaffen es in die offizielle Statistik. Damit eine Straftat auch aufgenommen und angezeigt werden kann, müssen zunächst einmal handfeste Beweise vorliegen. Doch das ist in vielen Fällen nicht der Fall und wird somit zu einem Fall für private Detektive oder eben Wirtschaftsdetektive. Die meisten Detekteien verfügen über erfahrene Ermittler, die auf einen der beiden Bereiche spezialisiert sind. Denn auch wenn die Arbeit an sich oft ähnlich ist, gibt es bestimmte Unterschiede.
Privatdetektive werden von Privatpersonen beauftragt, in vielen Fällen im Zusammenhang mit Vermutungen von Untreue oder Ehebruch. Weiterhin zählen auch ausbleibende Unterhaltszahlungen, Erpressung, Bedrohung und Stalking sowie das Ausfindig-machen von Personen zu den häufigsten Einsatzgebieten eines privaten Ermittlers. Weitere oft vorkommende Fälle und Einsatzgebiete finden sich unter folgendem Link: Privatdetektei Düsseldorf.
Wirtschaftsdetektive hingegen werden von Unternehmen beauftragt. Häufig geht es dabei um Krankheitsbetrug, Arbeitszeitbetrug und Abrechnungs- oder Spesenbetrug. Immer wieder kommt es allerdings auch vor, dass Wirtschaftsdetektive mit Diebstahl, Rufschädigung oder Sabotagefällen zu tun haben oder gar mit dem, was man allgemein-hin als “Industriespionage” bezeichnet.
Ziel ist es, gerichtsverwertbare Beweise zu finden
Der berufliche Alltag eines Detektivs besteht in vielen Fällen aus diskreter Observation und Beweissicherung sowie dem Recherchieren und Zusammentragen von relevanten Informationen. Dies kann neben der reinen Observation auch durch Befragungen von Zeugen, Nachbarn oder anderen Hinweisgebern erfolgen. Dabei stehen ihm, auch wenn es viele meinen, keine besonderen Befugnisse zu. Im Gegensatz zur Polizei oder anderen staatlichen Behörden kann ein Detektiv, genau wie ein Zivilist, ausschließlich vom sogenannten Jedermanns Recht Gebrauch machen. Ziel ist es immer, gerichtsverwertbare Beweise zu sichern, also Informationen, die einer Überprüfung auch tatsächlich standhalten. In zweiter Linie geht es aber auch oft einfach nur darum, Klarheit für den Mandanten zu erreichen (z.B. bei Verdacht auf Ehebetrug).
Arbeitszeitbetrug im Homeoffice nimmt zu
Die Corona-Situation hat Detekteien viele Aufträge eingebracht. Der Grund dafür ist unter anderem, dass viele Arbeitnehmer die neuen “Freiheiten” im Homeoffice ausnutzten und kurzerhand ein paar Tage Urlaub oder einfach blau machten. Misstrauische Arbeitgeber beauftragten Detektive, um diese im strengen Sinne als Arbeitszeitbetrug strafbare Handlung nachzuweisen. Durch die Observationen und Nachbarbefragungen lässt sich für geschulte Detektive leicht herausfinden, ob eine Person einige Tage außer Haus ist. Bereits im Oktober 2020 wurde ein solches Beispiel aus Düsseldorf bekannt und von einer großen Tageszeitung thematisiert.
Während Kritikern aufstößt, dass Unternehmen private Ermittler überhaupt auf ihre Arbeitnehmer ansetzen, bleibt ihnen häufig gar keine andere Wahl. Arbeitszeitbetrug ist kein Kavaliersdelikt, sondern stellt einen klaren Kündigungsgrund dar. Der finanzielle Schaden, den Unternehmen durch Arbeitnehmer, welche es mit der Arbeitszeit nicht so genau nehmen entsteht, ist immens. Weitere Homeoffice-Fälle für Detektive resultieren daraus, dass Arbeitgeber sicherstellen wollen, ob bestimmte Quarantäne-Vorschriften eingehalten werden oder der jeweilige Mitarbeiter gar einer zusätzlichen, nicht angemeldeten Tätigkeit nachkommt.
Vermehrte Verbrechen im digitalen Raum
Cyberverbrechen haben Hochkonjunktur. Darunter versteht man Betrugsfälle und kriminelle Handlungen im Internet. Immer häufiger liegt der Einsatzbereich von Detektiven daher auch im digitalen Raum. Bei sogenannten Internetermittlungen geht es beispielsweise um die Überprüfung von Profilen in sozialen Netzwerken, dem Auffinden von E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder Verbindungen. Auch kann die gezielte Suche nach Dokumenten zu den Aufgaben moderner Detektive zählen, oder eine Suche im Darknet, dem unbekannteren / anonymen Teil des Internets. Zu den häufigsten Delikten der Internetkriminalität zählen laut Informationen des Bundeskriminalamts folgende:
- Identitätsdiebstahl / Phishing
Immer öfter verschaffen sich Betrüger unterschiedlichste Zugangsdaten, welche sie dann für ihren eigenen Vorteil ausnutzen. Das reicht von dem Posten unter falscher Identität über das Bestellen von Waren auf fremde Rechnung, bis hin zum Manipulieren von Aktienkursen.
- SPAM und Scams
Unter SPAM (Müll) versteht man das massenweise Versenden von E-Mails an Absender, welche diese nicht bestellt haben. Nach deutschem Recht ist dies verboten. Die E-Mails können dabei unterschiedlicher Natur sein. Im besten Fall handelt es sich um einen schlechten Scherz, in anderen Fällen handelt es sich schlicht um Betrug.
- Digitale Erpressung
Immer mehr Unternehmen sehen sich mit digitaler Erpressung konfrontiert. Dabei schleusen Kriminelle Schadsoftware in ein Unternehmensnetzwerk ein und sperren oder stehlen Unternehmensdaten. Für die Freigabe fordern die Täter dann hohe Geldsummen, die im Zweifel nicht zu einer Wiedererlangung der Daten führen.