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ratgeber
  • Montag, 22 Februar 2021, 11:17 Uhr | Lesezeit ca. 2 Min.

Bei zehn Prozent der Kinder und Jugendlichen im Vogtlandkreis zahlt das Jugendamt Unterhaltsleistungen

Im Vogtlandkreis leben zirka 32.500 Kinder und Jugendliche. Bei einem Anteil von gut zehn Prozent muss das Jugendamt unterstützend eingreifen, nämlich wenn kein oder zu wenig Unterhalt gezahlt wird. Das war im vergangenen Jahr bei 633 Beistandsverfahren und 3.375 Unterhaltsvorschussverfahren der Fall.

Zirka 32.500 Kinder und Jugendliche leben im Vogtland. Foto:Sebastian Höfer

Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben Kinder, die bei einem Elternteil leben, der ledig, verwitwet, geschieden oder dauernd getrennt lebend ist und der andere Elternteil nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt zahlt. „Im Jahr 2020 haben wir im Vogtlandkreis insgesamt Unterhaltsvorschussleistungen in Höhe von 7.648.910,99 € ausgezahlt.“, so die Amtsleiterin des Jugendamtes Sophie Spranger. (2019: 7.669.794,56 €). Die Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz werden zu 40% vom Bund und je zu 30% von Land und Kommune finanziert.

Übersicht der erfolgten Verfahren. Bild:Vogtlandkreis

Für das Jahr 2020 konnte bis einschließlich Dezember von den Unterhaltspflichtigen (nach § 7 UVG) ein Betrag von 1.149.788,39 € zurückgeholt werden. Unberechtigte Ansprüche gegenüber den antragstellenden Elternteilen (§ 5 UVG) konnten in Höhe von 166.995,53 € zurückgefordert werden. Von den Rückeinnahmen nach § 7 UVG erhalten 60% die Kommune und 40% der Bund. Das Jugendamt tituliert die Unterhaltsrückstände und laufende Unterhaltsforderungen, so dass die Rückforderungen nicht nach drei Jahren verjähren, sondern bis zu 30 Jahre danach zurückgezahlt werden müssen.

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In Beistandsverfahren sind Mitarbeiter des Jugendamtes von sorgeberechtigten Elternteilen beauftragt, die Feststellung der Vaterschaft in die Wege zu leiten und/oder die Kindesunterhaltsansprüche geltend zu machen. Die Beistandschaft ist freiwillig, kostenlos und kann jederzeit aufgehoben werden. Besteht eine Beistandschaft und wird ein gerichtliches Verfahren eingeleitet, so ist das Jugendamt als Beistand kraft Gesetzes der alleinige Vertreter des Kindes. Der sorgeberechtigte Elternteil darf dann im Gerichtsverfahren das Kind nicht mehr vertreten.

„Leider wissen viele Alleinerziehende oftmals noch immer nicht um ihre Rechte beim Thema Unterhalt und das Thema Scham, sich Hilfe beim Jugendamt, auch in finanzieller Hinsicht, zu holen, spielt auch eine große Rolle. Allerdings zählt auch die finanzielle Absicherung zu einer Form des Kindeswohls. Das Jugendamt steht gern als Berater und Unterstützer zur Seite“, so Sophie Spranger. (vogtlandkreis)

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