- Sonntag, 29 Januar 2017, 15:54 Uhr | Lesezeit ca. 3 Min.
Vogtland: Geflügelpest bei Wildgans nachgewiesen
Stallpflicht und Sperrbezirke gelten
Resultierend aus einem positiven Nachweis der Geflügelpest (H5N8) durch das Friedrich-Löffler-Institut bei einer tot aufgefundenen Wildgans auf Taltitzer Flur im Vogtland hat das Landratsamt den Ausbruch bei Wildvögeln amtlich festgestellt. Um den Fundort wurden ein Sperrbezirk mit einem Radius von drei Kilometern und ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von zehn Kilometern gebildet. Vom Sperrbezirk betroffen sind Gebiete der Stadt Oelsnitz, der Stadt Plauen sowie der Gemeinden Bösenbrunn und Weischlitz.
Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) des Vogtlandkreises hat jeweils eine Allgemeinverfügung über Schutzmaßregeln im Sperrbezirk und im Beobachtungsgebiet erlassen. Diese enthalten neben den angeordneten Maßnahmen auch Gebietskulissen aus denen ersichtlich ist, welche Orte genau betroffen sind. Die Allgemeinverfügungen sind auf der Internetseite des Vogtlandkreises unter www.vogtlandkreis.de eingestellt. Sie können auch vor Ort im LÜVA eingesehen werden. Weiterhin wurden sie für den öffentlichen Aushang an die betroffenen Kommunen geschickt. Die Geflügelzuchtvereine wurden ebenfalls gesondert informiert.
Die wichtigsten Maßnahmen sind: In den beiden Zonen gilt die Stallpflicht oder die bekannte Möglichkeit der Unterbringung in einer volierenartigen Vorrichtung. Generell gilt, dass Geflügel und sonstige gehaltenen Vögel sowie Bruteier nicht aus den Beständen verbracht werden dürfen.
Gewerblich Geflügelhaltungen im Sperrbezirk werden vom LÜVA klinisch untersucht. Jeder, der in den genannten Gebieten Geflügel (Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel) hält, hat dies unverzüglich beim LÜVA anzuzeigen, sofern dies noch nicht erfolgt ist. Ein innerhalb des Sperrbezirks gelegener Stall oder eine volierenartige Haltung darf von betriebsfremden Personen nicht betreten werden. Das gilt nicht für den betreuenden Tierarzt sowie die durch das LÜVA mit der Tierseuchenbekämpfung beauftragten Personen.
Geflügelhalter im Sperrbezirk haben an den Ein- und Ausgängen der Ställe funktionstüchtige Desinfektionsmatten auszulegen. Wer einen Hund oder eine Katze hält, hat sicherzustellen, dass diese nicht frei umherlaufen. Die Jagd auf Federwild ist untersagt.
Die Geflügel- und Vogelhalter im Vogtlandkreis sollten berücksichtigen, dass die Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen zur Aufstallungspflicht von Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln anderer Arten weiterhin für den gesamten Vogtlandkreis gilt. Ebenso behält die Allgemeinverfügung des Landratsamtes zum Verbot der Durchführung von Geflügel- und Taubenausstellungen, -märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art mit Geflügel ihre Gültigkeit. (vl, mar, foto: jhraskon/pixabay)
2017-01-29