- Mittwoch, 13 April 2016, 14:58 Uhr | Lesezeit ca. 2 Min.
Sammelbehälter für Kleinelektronikschrott in Plauen aufgestellt
Weiterer Platz Am Friesenweg
Seit April stehen im Plauener Stadtgebiet einige Sammelbehälter für Kleinelektronikschrott. Mit dieser zusätzlichen Abgabemöglichkeit soll die Getrennterfassung von Elektro- und Elektronikgeräten in der Stadt Plauen verbessert werden, informiert das Abfallamt des Landkreises.
Am Friesenweg gegenüber der Hausnummer 158 ist jetzt noch ein zusätzlicher Sammelbehälter aufgestellt worden. An folgenden Standplätzen stehen Kleinelektronikschrottcontainer:
• Dobenaustraße
• Mammenstraße
• Erich-Ohser-Str./Geschw.-Scholl-Str.
• Rähnisstraße
• OT Jößnitz / Plauensche Str.
• Nach dem Essigsteig
• Haselbrunner Straße Richtung Althaselbrunn
• Reißiger Str. ggü. Hausnr. 79
• Friesenweg gegenüber Hausnr. 158
In diese Behälter kann Kleinelektronikschrott (bis ca. Staubsaugergröße) in haushaltsüblichen Mengen geworfen werden. Erlaubt sind:
• Haushaltkleingeräte wie z. B. Staubsauger, Fön, Toaster, elektrische Messer, Küchenmaschinen, elektr. Uhren, Bügeleisen, Rasierapparate …
• Kleingeräte der Informations- und Kommunikationstechnik wie z. B. Telefone und Mobiltelefone, Faxgeräte, Taschen- und Tischrechner, Kopierer …
• Kleingeräte der Unterhaltungselektronik wie z. B. Radiogeräte, Videokameras, Videorecorder, DVD-Player, Verstärker, elektronische Musikinstrumente …
• elektrische und elektronische Werkzeuge wie z. B. Bohrmaschinen, Sägen, Lötpistolen, Rasenkantenschneider, Trennschleifer, Schrauber …
• elektrisches Spielzeug, Sport- und Freizeitgeräte wie z. B. Videospiele, Eisenbahnen, Autorennbahnen, Fahrradcomputer, elektronisches Spielzeug, Sprechpuppen …
• sonstige Geräte z. B. Rauchmelder, Heizregler, Thermostate, Blutdruckmessgeräte …
nicht erlaubt sind:
• Fernseher, Monitore, andere als die o. g. Messgeräte und ähnliche Geräte
Hierbei besteht Implosionsgefahr! Eine Entsorgung solcher Geräte darf nur am Wertstoffhof Plauen oder über entsprechende Fachhändler (freiwillige Rücknahme vorausgesetzt) erfolgen.
HINWEIS:
Das Abstellen von Elektro- und Elektronikgeräten an den Containerstandplätzen ist verboten und wird mit Bußgeld bestraft, die Einwurfzeiten sind zu beachten. (pl)
2016-04-13