- Dienstag, 10 November 2020, 20:27 Uhr | Lesezeit ca. 1 Min.
Plauen weist auf Mund-Nasen-Schutz in Fußgängerzone hin
Stadtverwaltung bittet Regeln zu befolgen
In Fußgängerzonen im Vogtland müssen ab sofort Mund-Nasenbedeckungen getragen werden. Das sieht die aktuelle Sächsische Corona-Schutzverordnung vor. Plauen hat aus diesem Grund an allen Zugängen zur Fußgängerzone entsprechende Schilder angebracht.
„Wir setzen damit die Regelung der Sächsischen Corona-Schutzverordnung um und bitte alle Besucher der Innenstadt, diese einzuhalten, im eigenen Interesse und im Interesse der übrigen Besucher. Die Infektionszahlen steigen ständig, das heißt, wir müssen aktiv gegen mögliche Ansteckungsgefahren vorgehen“, sagt Stadtsprecherin Silvia Weck. Die Pflicht, den Mund-Nasen-Schutz zu tragen, gilt seit Anfang November.
Die Fußgängerzone in Plauen erstreckt sich über die Bahnhofstraße, beginnend ab dem Albertplatz/August-Bebel-Straße bis zur Karlstraße und von der Karlstraße bis zur Neundorfer Straße. Die jeweils einmündenden Seitenstraßen begrenzen die Fußgängerzone. Der Postplatz und der Platz zwischen Wöhrl und Stadt-Galerie zählen ebenso zur Fußgängerzone, weiterhin der Untere Graben, dort endet sie nach der Haltestelle am Rathaus. (pl, mar)
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2020-11-10