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Plauen Nachrichten
  • Freitag, 1 April 2016, 17:59 Uhr | Lesezeit ca. 2 Min.

Plauen kann für 650.000 Euro Straßen bauen

Straßen teilweise nicht mehr verkehrssicher

Für das Jahr 2016 wurden der Stadt Plauen 577.166,47 Euro Zuwendung aus dem Teil B der „Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr für die Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RL-KStB)“ für Instandsetzungs- und Erneuerungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt.

Unter Berücksichtigung einiger nicht zuwendungsfähiger Kosten und der Förderquote von 90 Prozent können somit Maßnahmen in einem Gesamtumfang von 650.000 Euro durchgeführt werden. Nach Vorstellung der ausgewählten Maßnahmen im Stadtbau- und Umweltausschuss am 22. Februar des aktuellen Jahres wurden folgende Maßnahmen zur Genehmigung eingereicht:

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• Bahnhofstraße Jößnitz (Plauensche Straße – Kauschwitzer Weg) – Oberflächenbehandlung
• Dobenaustraße (Unterer Graben – Karlstraße), Gehweg rechts – Erneuerung
• Neue Plauensche Straße (Fahrbahn und Gehweg) in Höhe der Bushaltestelle Oberlosa – Erneuerung
• Stauffenbergstraße 17-47 – Erneuerung
• Oberjößnitzer Weg (Tannenhof bis Hs.Nr. 11) – Erneuerung
• Schumannstraße (Jößnitzer Straße -Händelstraße) – Erneuerung
• Breitscheidstraße (Schlachthofstraße – Mozartstraße) Fahrbahn, Gehweg – Erneuerung

Die genannten Straßen sind teilweise nicht mehr verkehrssicher. Durch die geplanten Maßnahmen verlängert sich mit geringem Aufwand die Lebensdauer der Fahrbahndecken. Derzeit laufen die erforderlichen Planungen und die Abfragen bei den Versorgungsunternehmen, um erforderlichen Mitlaufmaßnahmen einordnen zu können.

Das sächsische Kabinett hat am 8. Dezember 2015 die überarbeitete „Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr für die Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RL-KStB)“ (RL KStB Teil A und B) beschlossen. Die Richtlinie ist Fördergrundlage für den Ausbau und die Verbesserung des kommunalen Straßennetzes, Radverkehrsanlagen sowie Ingenieurbauwerke und trat am 01.01.2016 in Kraft. (pl)

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2016-04-01

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