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Plauen Nachrichten
  • Freitag, 12 Juli 2013, 18:42 Uhr | Lesezeit ca. 2 Min.

Panzerstraße: Bürgerbegehrung laut Stadt nicht zulässig

Mehr als 500 Unterschriften ungültig

Das Bürgerbegehren zur Öffnung der Straße „Am Syratal“ (Panzerstraße) ist nicht zulässig, dies ergab die Prüfung der eingereichten Unterlagen in der Verwaltung, teilt diese mit. Am 27. Juni 2013 hatten drei Initiatoren des Bürgerbegehrens mehr als 160 Listen mit über 3000 Unterschriften im Bürgerbüro abgegeben.

Dabei ging es um die Fragestellung: „Sind Sie dafür, dass die Straße ‘Am Syratal’ beschränkt für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen und ohne wassergefährdender Ladung geöffnet und öffentlich gewidmet wird?“ Diese Unterlagen wurden in der Verwaltung geprüft.

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Nach Einschätzung der Juristen in der Verwaltung lässt die Sächsische Gemeindeordnung ein Bürgerbegehren in dieser Angelegenheit nicht zu. Gegenstand eines Bürgerbegehrens kann nur sein, was Gegenstand eines Bürgerentscheids gemäß Sächsischer Gemeindeordnung sein kann. Ein Bürgerentscheid wiederum kann über alle Frage durchgeführt werden, für die der jeweilige Gemeinderat zuständig ist.

In der Angelegenheit der Umwidmung der Straße „Am Syratal“ ist die Untere Straßenaufsichtsbehörde die zuständige Stelle. Mit der letzten Kreisreform in Sachsen sind jedoch mit Verlust der Kreisfreiheit auch die Aufgaben der Unteren Straßenaufsichtsbehörde von der Stadt Plauen an das Landratsamt des Vogtlandkreises übergegangen. Demzufolge ist das Landratsamt des Vogtlandkreises als untere Verwaltungsbehörde zuständig.

Das wiederum bedeutet, dass die Umwidmung der Straße „Am Syratal“ nicht mehr Angelegenheit der Stadt Plauen und ihres Stadtrates ist. Das Bürgerbegehren sei schon deshalb nicht zulässig. „Die juristische Prüfung hat ergeben, dass der Stadtrat das Bürgerbegehren nicht zulassen darf“, so Oberbürgermeister Ralf Oberdorfer.

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Die Prüfung habe zudem ergeben, dass über 500 Unterschriften nicht gültig seien. Die Initative ist verärgert. Mit Unterstützung der Verkehrsbehörde des Landkreises sei die Aktion durchgeführt worden. Plauen sei zuständig lautete hier die Aussage.

Im Herbst vergangenen Jahres entschied der Stadtrat, dass die Straße weiterhin geschlossen bleibt. Wenn die Räte nicht zuständig sind, warum haben sie dann darüber abgestimmt, fragt CDU-Fraktionssprecher Steffen Zenner. Er kritisierte stark die Haltung der Verwaltung gegenüber der Initiatoren. Die Bürgerbefragung sollte zur Bundestagswahl im September sein. Die Initiative will nun weitere Unterschriften sammeln und einen neuen Anlauf nehmen. (plauen/mar)

2013-07-12

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