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Plauen Nachrichten
  • Freitag, 5 Juni 2015, 16:14 Uhr | Lesezeit ca. 3 Min.

Kita-Streik: Plauen zahlt keine Elternbeiträge zurück

OB: Betriebskosten für Kindertageseinrichtungen nicht gedeckt

Derzeit erreichen Plauens Oberbürgermeister Ralf Oberdorfer immer wieder Meinungsäußerungen von Eltern, die ihren Unwillen zum Ausdruck bringen, dass die Stadt Plauen derzeit nicht in Erwägung zieht, Elternbeiträge zurückzuzahlen, wenn Kindereinrichtungen wegen der Streiks geschlossen bleiben.

Zu den Elternbeiträgen teilt der Oberbürgermeister Folgendes mit:

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„Rechtlich betrachtet können die Elternbeiträge nicht als direkte Bezahlung einer Betreuungsleistung gewertet werden. Vielmehr handelt es sich um einen anteiligen Zuschuss zu den Jahresbetriebskosten für einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte. Die Höhe dieses Elternbeitrages ist gesetzlich geregelt.

Als Grenzen für die ungekürzten Elternbeiträge bei Krippen sind mindestens 20 und höchstens 23 Prozent der eigentlichen Betriebskosten festgelegt. Die Stadt Plauen liegt mit einem Elternbeitrag von 18,3 Prozent für einen Krippenplatz unter der gesetzlich festgelegten Mindestgrenze.

Bei Kindergärten und Horten beträgt die Elternbeitragsgrenze mindestens 20 und höchstens 30 Prozent. Aktuell erhebt die Stadt für die Betreuung in Kindergärten und Horten einen Elternbeitrag von 22,3 Prozent der eigentlichen Betriebskosten.

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Daraus kann man entnehmen, dass die Stadt Plauen bei der Höhe der Elternbeiträge unter den gesetzlichen Möglichkeiten bleibt und damit die Eltern entlastet. Auch das ist ein Ausdruck der familienfreundlichen Politik in unserer Stadt. Durch die Streikmaßnahmen wird diese Politik infrage gestellt, denn die geforderte massive Lohnerhöhung würde zu einer Erhöhung der Betriebskosten und zwangsläufig auch zu einer Erhöhung der Elternbeiträge führen.

Wenn nun jedoch streikbedingt die Personalkosten sinken, wird dadurch auch nicht annähernd ein Deckungsgrad erreicht, der gesetzlich unzulässig wäre. Daher stellt die Fortzahlung der Elternbeiträge an den Streiktagen keine unzulässige Beitragserhebung dar. Mit dieser Haltung befindet sich die Stadt Plauen übrigens im Einklang mit der Mehrzahl der Städte, die derzeit vom Streik betroffen sind.

Die Elternbeitragssatzung der Stadt Plauen regelt, dass die Zahlungspflicht der Eltern auch dann besteht, wenn die Einrichtung geschlossen bleibt. Erst wenn eine Gesamtschließungsdauer von 30 Tagen im Jahr überschritten werden würde, hätten die Eltern einen Anspruch auf Rückzahlung der Elternbeiträge.

Ich darf Ihnen versichern, dass die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen in der Stadt Plauen Bestand haben wird. Die Vereinbarkeit von Familie und Berufstätigkeit war und ist in unserer Stadt durchaus beispielhaft und vielfältig gewährleistet.

Die durch die Streikmaßnahmen eingetretene Belastung der Eltern und Kinder bedauere ich außerordentlich.

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Nachfolgende Zahlen machen deutlich, wie sich die Kosten für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Plauen verteilen (Personal- und Sachkostenabrechnung für das Jahr 2013, die Abrechnung für 2014 wird erst noch erstellt).

Gesamtausgaben für alle Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen: 19.205.869 Euro
Einnahmen aus Elternbeiträgen/Ermäßigungen Jugendamt: 3.717.757 Euro
Einnahmen Landeszuschuss/Sozialleistungsträger: 6.539.011 Euro
Zuschuss/Anteil Stadt: 8.949.101 Euro (pl)

2015-06-05, 16:13:31

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