Anzeige
Plauen Nachrichten
  • Freitag, 6 November 2009, 01:01 Uhr | Lesezeit ca. 3 Min.

Keine Notlage für Plauener Kleingärtner

Der Regionalverband der Vogtländischen Kleingärtner hatte Anfang September ein erneutes Schreiben an Oberbürgermeister Ralf Oberdorfer gesendet, mit dem der Verband vier Anträge von Kleingartenanlagen auf Erlass der Straßenreinigungsgebühren aus Billigkeitsgründen übergab.

In der Beantwortung an den Regionalverband teilt Oberbürgermeister Ralf Oberdorfer mit, dass diesen Anträgen nicht entsprochen werden kann.

In einer Aufstellung stellt der Oberbürgermeister dar, mit welcher jährlichen Belastung durch die Straßenreinigungsgebühren die einzelnen Gartenpächter konfrontiert sind. Dabei schwankt die Belastung der einzelnen Antrag stellenden Vereine zwischen 5,18 Euro Jahresgebühr pro Garten und 16,84 Euro. „Aus diesen Zahlen wird deutlich, dass eine monatliche Belastung zwischen 0,43 Euro und 1,40 Euro vorliegt. Dies stellt für niemanden in unserem Sozialwesen eine erhebliche Härte dar“, begründet der Oberbürgermeister die Ablehnung der Anträge. Nach §227 der Abgabenordnung darf der Erlass einer Forderung nur dann ausgesprochen werden, wenn, so heißt es, „ihre Einziehung für den Schuldner auf Dauer eine unbillige Härte darstellen würde. Billigkeit ist die Gerechtigkeit im Einzelfall. Unbillig ist nach der allgemeinen Rechtssprechung, was mit dem allgemeinen Rechtsempfinden nicht vereinbar ist“.

Anzeige

Damit stellt auch Ralf Oberdorfer in seiner Antwort an den Regionalverband fest: „Die Jahresgebühren sind bei allen Antragstellern sozial verträglich. Ihre Erhebung führt nicht dazu, dass bei Versagung des Erlasses die Existenz des Vereins gefährdet ist oder der Einzelne seinen Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten könnte. Auch eine wirtschaftliche Notlage der Vereine beziehungsweise seiner Mitglieder ist nicht erkennbar.“ Gleichzeitig hat er einen Vorschlag parat: Um alle Pächter gleichberechtigt zu behandeln, könnten die Gebühren zukünftig dem Regionalverband gesamt mitgeteilt werden. Damit könne dieser die Verteilung selbst steuern. „Bei gleichmäßiger Umlage der Jahressumme von derzeit 20.373,38 Euro auf alle 4196 gebührenpflichtigen Parzellen läge die Belastung für den einzelnen Gartenpächter bei 4,85 Euro im Jahr“, erklärt Ralf Oberdorfer.

Hintergrund der aktuellen Anträge ist ein bereits seit Januar fortwechselnder Schriftverkehr. Schon damals stellte der Regionalverband der Kleingärtner einen Antrag auf Erlass der Straßenreinigungsgebühr. In der Antwort der Stadt wurde grundsätzlich erläutert, warum auch Kleingärtner Straßenreinigungsgebühren zahlen müssen und dass es keine sachlichen Gründe zur generellen Befreiung gibt. Dies nahmen die Vereinsmitglieder zum Anlass, im März erneut anzufragen – und das Thema im Stadtrat behandeln zu lassen. Damit war das Thema im Finanzausschuss auf dem Tisch, und dessen Mitglieder teilten die Position der Verwaltung: „Im Ergebnis teile ich mit, dass die in der Stadt Plauen angewandten Regelungen gemäß der gültigen Satzung vom Stadtrat mitgetragen werden“, informierte der Oberbürgermeister in seinem folgenden Antwortschreiben an den Regionalverband. Mit Schreiben von Anfang September stellte der Regionalverband nun die vier Anträge auf unbillige Härte. (pl)

2009-11-06

Anzeige
Anzeige