- Donnerstag, 15 Januar 2009, 16:37 Uhr | Lesezeit ca. 2 Min.
Heiraten ist nun Ländersache – Das Ja-Wort wird teurer
Seit dem 1. Januar 2009 kostet die Anmeldung zum Heiraten in ganz Sachsen und so auch in Plauen sieben Euro mehr. Statt bisher 33 Euro zahlen die Bürger 40 Euro. Grund für die Teuerung ist ein neues Personenstandsgesetz. Da die Gebührenhoheit jetzt nicht mehr beim Bund, sondern in den einzelnen Bundesländern liegt, zieht dies eine neue Gebührenordnung nach sich.
Allerdings ist die Höhe der Gebühren in den meisten Bundesländern gleich. „Damit will man einen so genannten Hochzeitstourismus vermeiden“, erklärt die Plauener Standesbeamtin Margit Bößenroth. Die Höhe der Kosten wurde durch das Sächsische Staatsministerium des Inneren festgelegt.
Weitere Änderungen bei den Gebühren ergeben sich für die Beurkundungen. Die Heiratsurkunde kostet jetzt 10 Euro (früher: 7 Euro). Brautpaare, die sich außerhalb der Öffnungszeiten (samstags von 9 bis 11.30 Uhr und freitags von 13 bis 14 Uhr) das Ja-Wort geben wollen, zahlen mit 15 Euro mehr nun 70 Euro. Zu den Öffnungszeiten bleibt die eigentliche Eheschließung vor dem Standesbeamten kostenfrei und es muss nur die Anmeldung zur Heirat bezahlt werden.
Tiefer in die Tasche greifen auch Paare, bei denen mindestens ein Partner Ausländer ist. Bisher hatte hier jede Anmeldung eine Gebühr von 55 Euro nach sich gezogen, nun kostet die Eheschließung zwischen einem deutschen und einem ausländischen Partner 70 Euro. Wenn beide Ausländer sind, zahlen sie insgesamt 90 Euro. „Der Arbeitsaufwand ist hier bedeutend höher“, erklärt Margit Bößenroth. „Wenn ich die Eheschließung zweier lediger Deutscher vorbereite, geht das im Normalfall innerhalb einer halben Stunde. Für Ausländer sitze ich meist Wochen, mitunter schon länger als ein Jahr.“
Die Standesbeamtin muss sich ins ausländische Eherecht einlesen, mitgebrachte Urkunden an die Botschaft schicken und auf Echtheit überprüfen lassen, alle Daten ans Oberlandesgericht übermitteln und natürlich auch die vorbereitenden Gespräche mit den zukünftigen Eheleuten führen. (mr)
15.01.2009