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Plauen Nachrichten
  • Montag, 7 Januar 2013, 00:08 Uhr | Lesezeit ca. 2 Min.

Führerschein mit 17: Vogtlandkreis zieht Bilanz

Modellversuch wurde zum Dauerrecht

Im Volksmund „Führerschein mit 17“, behördlich sagt man „Begleitetes Fahren“: Ganz Deutschland macht mit, seitdem 2008 Baden-Württemberg als letztes Bundesland eingewilligt hat. Ab dem 1. Januar 2011 wurde der Modellversuch zum Dauerrecht. Die deutsche Pkw-Fahrerlaubnis kann also bundesweit bereits mit 17 Jahren erworben werden. Bei jeder Fahrt vor der Volljährigkeit muss ein erfahrener Begleiter mitfahren.

Die Möglichkeit des begleiteten Fahrens ab 17 Jahren besteht seit dem Jahr 2006. Nach Ansicht des sächsischen Verkehrsministeriums hat sich das „Begleitete Fahren ab 17“ bewährt. „Das können wir auch für den Vogtlandkreis bestätigen“, sagt Verkehrsamtsleiterin Constanze Winter.

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Durch die Teilnahme am “Begleiteten Fahren ab 17” (BF17) kann das Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE (PKW) auf 17 Jahre abgesenkt werden. Dies ist mit der Auflage verbunden, dass das Fahrzeug bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer namentlich benannten und “verkehrszuverlässigen” Person geführt werden darf.

„Der Anteil an den Gesamterteilungen der Klasse B beläuft sich im Vogtlandkreis auf durchschnittlich 60 Prozent, teilt das Landratsamt mit. Seit dem Jahr 2006 wurden ca. 4.000 solcher BF17 Fahrerlaubnisse erteilt. Bis zum Jahr 2009 ist die ohne die Stadt Plauen gerechnet, da diese bis dahin selbständige Fahrerlaubnisbehörde gewesen ist. In den Jahren 2010 wurde die BF17 Fahrerlaubnis 643 mal erteilt und im Jahr 2011 634 mal“, fasst die Leiterin zusammen. 2012 sind bis Anfang Dezember 591 Fälle registriert. Damit kann die Probezeit gezielt für Erfahrungen genutzt werden.

Werden die 17-jährigen Fahrzeugführern den Anforderungen gerecht, wird oft die Frage nach geahndeten Ordnungswidrigkeiten aufgetan. „Im Bereich Alkohol/Drogen wurden im Jahr 2010 bei vier Personen, im Jahr 2011 bei zwei- und im Jahr 2012 bisher bei noch keiner Person Auffälligkeiten festgestellt.“, legt die Amtsleiterin dar und korrigiert damit so manches Vorurteil. „Für den Bereich Unfälle mit Beteiligung 17-jähriger Fahrzeugführer wurden im Jahr 2010 einer, 2011 drei und im Jahr 2012 fünf Unfälle registriert“, macht sie das Bild vollständig. Die Verstöße im Bußgeldbereich ziehen auch für die 17-jährigen Fahranfänger im Regelfall die Anordnung einer Nachschulung, bei Delikten mit Rauschmittelbezug die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung bzw. den Entzug der Fahrerlaubnis nach sich. (Vogtlandkreis)

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2013-01-07

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