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Plauen Nachrichten
  • Sonntag, 29 Dezember 2024, 13:17 Uhr | Lesezeit ca. 6 Min.

Elternbeiträge in Plauen steigen 2025

Anpassung der Betreuungskosten von Stadtrat beschlossen

Die Elternbeiträge in Plauen steigen 2025. Der Stadtrat der Stadt Plauen hat in seiner Sitzung im Dezember eine Anpassung der Elternbeiträge in allen drei Betreuungsbereichen beschlossen.

Die zum 31.12.2024 ausgelaufene Übergangsregelung in Paragraph 8 der bisherigen Elternbeitragssatzung wurde nicht verlängert. Die Satzung wurde nun wieder mit festen Prozentwerten für die Elternbeiträge gefasst. Jährlich zum 30. Juni stellt die Stadt Plauen die durchschnittlichen Personal- und Sachkosten pro Betreuungsplatz des Vorjahres fest. Die Beiträge werden dann in Höhe dieser Prozentwerte von den Durchschnittskosten für das kommende Jahr festgelegt.
Über die Prozentwerte in der Satzung wurde mit allen Stadtratsfraktionen in den Ausschüssen und Gesprächen mit der Stadtverwaltung ein Kompromiss erarbeitet, den die Stadtverwaltung als Beschlussvorlage in den Stadtrat am 17. Dezember eingebracht hat. Dieser wurde mit 21 Ja-Stimmen bei 20 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen vom Stadtrat angenommen.

Die Elternbeiträge betragen daher ab 1. Januar 2025
•       in der Krippe 16 Prozent der durchschnittlichen Kosten 2023 (248,01 Euro monatlich),
•       im Kindergarten 20 Prozent der durchschnittlichen Kosten 2023 (129,17 Euro monatlich)
•       und im Hort 21 Prozent der durchschnittlichen Kosten 2023 (73,24 Euro monatlich).

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Familien mit mehreren Kindern erhalten Rabatte auf die Elternbeiträge: 40 Prozent für das zweite, 80 Prozent für das dritte Kind. Ab dem vierten Kind fallen keine Gebühren mehr an. Alleinerziehende profitieren von noch höheren Rabatten: 10 Prozent für das erste, 50 Prozent für das zweite und 90 Prozent für das dritte Kind.

In den nächsten Wochen werden die entsprechende Änderungsbescheide zugestellt.
Für 2026 wurden die Prozente auf 18 Prozent in der Krippe und je 22 Prozent in Kindergarten und Hort festgelegt – die Beiträge errechnen sich dann entsprechend von den durchschnittlichen Kosten des Jahres 2024, welche Mitte 2025 ermittelt werden. Diese Kosten und die neuen Elternbeiträge ab 1. Januar 2026 werden dann zeitnah von der Stadtverwaltung bekannt gemacht.

„Für die weitere Sicherstellung einer hochqualifizierten Betreuung für unsere Jüngsten ist die Anpassung der Beiträge nötig. Die Kosten für die Kinderbetreuung in unserer Stadt sind im Vergleich von 2022 zu 2023 wieder erheblich – um etwa neun Prozent – gestiegen. Da die Elternbeiträge seit 2018 nahezu unverändert waren und auch der Landeszuschuss in dieser Zeit nur geringfügig angepasst wurde, werden die Mehrkosten vor allem vom Haushalt der Stadt Plauen getragen. Somit sank auch jedes Jahr der Anteil, den die Elternbeiträge tatsächlich an den Gesamtkosten mitdecken, weiter ab. Angesichts der schwierigen Haushaltslage in allen sächsischen Kommunen war eine Anpassung des Anteils, den die Elternbeiträge an den Gesamtkosten der Betreuung tragen, unumgänglich. Um wieder einen fairen Anteil an den Gesamtkosten herzustellen, ist leider für 2025 ein deutlicher Schritt in der Erhöhung notwendig. Durch den im Stadtrat gefundenen Kompromiss fällt dieser nicht so deutlich aus, wie es der Vorschlag der Verwaltung erst vorsah“, so Bürgermeister Tobis Kämpf.

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Durch die neue Verfahrensregelung (die sogenannte „Dynamisierung“) passen sich die Elternbeiträge automatisch an die Kostenentwicklung an. Damit stehen die neuen Elternbeiträge deutlich schneller fest und können von der Verwaltung bekanntgegeben werden. Falls eine Erhöhung höher als 10 Prozent des Vorjahresbeitrags ausfallen sollte, wird dazu ein Beschluss des Stadtrates herbeigeführt. Es ist aber nicht damit zu rechnen, dass künftige Anpassungen in dieser Höhe ausfallen könnten, wenn die Beiträge dynamisch mit den Kosten wachsen.

Die Stadt übernimmt zum aktuellen Zeitpunkt in der Krippe 69 Prozent der Betreuungskosten, der Freistaat Sachsen 17 Prozent. Im Kindergarten trägt die Stadt 40 Prozent und das Land 42 Prozent. Von den Hortbeiträgen übernimmt die Stadt 30 Prozent und der Freistaat 52 Prozent.

Die neue Satzung wird unter www.plauen.de/ebs veröffentlicht.

Grundsätzlich besteht für Familien mit geringem Einkommen die Möglichkeit, dass der Elternbeitrag auf Antrag ganz oder teilweise vom Jugendamt des Landratsamtes Vogtlandkreis übernommen wird. Die Grundlage hierfür bilden die Bestimmungen in Paragraph 90 Absatz 3 und 4 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII).

Hintergründe:
Das Sächsische Gesetz über Kindertagesbetreuung (SächsKitaG) legt fest, dass die Personal- und Sachkosten von Kindertageseinrichtungen (kommunaler und freier Träger) und Kindertagespflegestellen durch den Landeszuschuss, durch die Elternbeiträge sowie die Gemeinde aufgebracht werden. Der Landeszuschuss wird als pauschaler Jahresbetrag vom Freistaat Sachsen festgesetzt, die Elternbeiträge legt die Gemeinde im Rahmen der gesetzlichen Regelungen fest. Die übrigen ungedeckten Kosten trägt die Gemeinde.

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Zum 30. Juni 2024 wurden die Personal- und Sachkosten des Jahres 2023 für die Plauener Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen berechnet und bekannt gemacht. Auf der Grundlage dieser Bekanntmachung können die Elternbeiträge für das Folgejahr angepasst werden.

Für eine Anpassung der Elternbeiträge sind in Paragraph 15 Absatz 2 SächsKitaG Mindest- und Höchstgrenzen festgeschrieben: So sollen die ungekürzten Elternbeiträge bei Krippen mindestens 15 und dürfen höchsten 23 Prozent, bei Kindergärten für die Zeit vor dem Schulvorbereitungsjahr mindestens 15 und höchstens 30 Prozent sowie bei Kindergärten im Schulvorbereitungsjahr und Horten höchstens 30 Prozent der zuletzt bekannt gemachten Personal- und Sachkosten betragen (sogenannter Deckungsanteil).

Die festgestellten Gesamtkosten pro Platz und pro Monat betrugen im Jahr 2023:
•           Krippe: 1.550,05 Euro (9 Stunden)
•           Kindergarten: 645,86 Euro (9 Stunden)
•           Hort: 348,76 Euro (6 Stunden)

Im Vergleich zu 2022 sind die Kosten damit um 8,72 Prozent gestiegen. Die Kostensteigerung lässt sich vor allem mit der allgemeinen Inflation, aber auch mit der Umsetzung höherer Tarifverträge im öffentlichen Dienst und bei den freien Trägern sowie einer Erhöhung des Personalschlüssels zum 01.08.2023 erklären.

Aus den berechneten Kosten ergeben sich für 2023 folgende Mindestgrenzen (15 Prozent) und Höchstgrenzen (23 Prozent bzw. 30 Prozent) (Für das Schulvorbereitungsjahr im Kindergarten und für den Hort entfallen die Mindestgrenzen):
•           Krippe: 232,51 Euro bis 356,51 Euro (9 Stunden);
•           Kindergarten: 96,88 Euro bis 193,76 Euro (9 Stunden);
•           Hort:  max. 104,63 Euro (6 Stunden)

Aktueller Elternbeitrag seit 1. Januar 2024 und Deckungsanteil:
•          Krippe: 213,87 Euro (9 Stunden)  13,8 Prozent der Gesamtkosten 2023;
•          Kindergarten: 116,67 Euro (9 Stunden)  18,06 Prozent der Gesamtkosten 2023;
•          Hort: 64,73 Euro (6  Stunden)  18,56 Prozent der Gesamtkosten 2023

Die aktuellen Elternbeiträge für die Plätze in Kindergärten und Horten bewegen sich innerhalb der in Paragraph 15 Absatz 2 SächsKitaG festgelegten Mindest- und Höchstgrenzen; der aktuelle Krippenbeitrag unterschreitet diese Mindestgrenze. Der Krippenbeitrag müsste daher mindestens auf 15 Prozent, also einen Beitrag von 232,51 Euro, angehoben werden.

Aufgrund der oben genannten Gründe sieht die Stadtverwaltung die Notwendigkeit einer Erhöhung in allen drei Betreuungsbereichen. Mit den Stadtratsfraktionen wurde ein Kompromiss zu einer geringeren Erhöhung gefunden als von der Verwaltung zuerst vorgeschlagen.

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