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Plauen Nachrichten
  • Dienstag, 4 November 2008, 17:13 Uhr | Lesezeit ca. 2 Min.

Der kommunale Adresshandel blüht auch in Plauen weiter

Der Verkauf von Meldedaten bringt Sächsischen Städten weiterhin gute Einnahmen. Über eine Million Euro werden die Kommunen Leipzig, Dresden, Chemnitz, Zwickau, Plauen und Hoyerswerda voraussichtlich dieses Jahr verbuchen.

Die Spitzenstadt Plauen wird dabei rund 43.600 Euro einnehmen. Das sind geringere Einnahmen (z.b. im Jahr 2005 75.000 Euro) als in den letzten Jahren. Dies geht aus einer Stellungnahme des Sächsischen Finanzministers Georg Unland hervor. Demnach wurden dieses Jahr bereits 306 Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religonsgesellschaften in Plauen vorgenommen.

Des Weiteren erfolgten 234 Erteilungen einfacher Melderegisterauskünfte im automatisierten Internetabruf und 629 Gruppenauskünfte vor Wahlen und Veröffentlichungen von Jubiläums und Adressdaten. Auch die erwarteten geringeren Einnahmen sind immer noch fragwürdig, da der Datenhandel sehr umstritten ist.

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Auf die Frage der Landtagsfraktion der GRÜNEN zur rechtlichen Grundlage beim Umgang der kommunalen Meldeämter mit Daten antwortete der Finanzminister: "Die Meldebehörden sind durch Bundesgesetz verpflichtet, auf Antrag Vor- und Familienname sowie die Anschrift […] mitzuteilen, […]."

"Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juni 2006 wurde jedoch klargestellt, dass die Städte und Gemeinden bundesrechtlich eben nicht zur Erteilung der einfachen Melderegisterauskunft verpflichtet sind. Von einem Finanzminister ist zu erwarten, dass er die Rechtslage kennt", so erwidert der GRÜNEN-Politiker Joahnnes Lichdi. (ce)

04.11.2008

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