- Dienstag, 30 September 2008, 20:05 Uhr | Lesezeit ca. 2 Min.
Blumen werden in Plauen auch am Totensonntag verkauft
Bäcker, Blumen- und Zeitschriftenhändler in Plauen können wahrscheinlich aufatmen. Die Stadtverwaltung Plauen möchte die Regelung zum Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen verändern. Aufgrund einer Gesetzesänderung im Sächsischen Landtag vom April dieses Jahres ist dies möglich.
Demnach können die Händler am Ostersonntag, Pfingstsonntag, Buß- und Bettag, Volkstrauertag und Totensonntag öffnen. Die seit letztem Jahr gültige Regelung sorgte bei vielen Geschäften für Kopfschütteln, da beispielsweise am Totensonntag keine Blumen verkauft werden durften.
Unberührt von der neuen Verordnung bleiben Neujahrstag, Karfreitag, Ostermontag, Christi Himmelfahrt, 1. Mai, Pfingstmontag, Tag der Deutschen Einheit, Reformationstag sowie am 1. und 2. Weihnachtsfeiertag. An diesen Tagen dürfen die Verkaufsstellen nicht öffnen.
Die Verordnungen über die Öffnungen an Sonntagen hatten in letzter Zeit für viele Diskussionen gesorgt. Die Stadt darf an vier Sonntagen verkaufsoffen sein. Dies wollte man erst auf einzelnen Stadtgebieten umwandeln, wäre damit aber wahrscheinlich „baden“ gegangen. Denn die vier Sonntage beziehen sich auf das gesamte Stadtgebiet. Dies ergab auch zusätzlich eine Klage der Kirche in Leipzig gegen die Stadt.
Damit entbrannte der Streit, ob man nun alle vier Adventssonntage öffnen sollte oder doch einen verkaufsoffenen Tag dem Europäischen Bauernmarkt im Möbelhaus Biller widmet. Es wurde eine Regelung gefunden, womit im Biller geöffnet werden konnte und die Adventssonntage nicht betroffen sind. (ce)
30.09.2008