- Dienstag, 11 Februar 2014, 20:23 Uhr | Lesezeit ca. 4 Min.
Plauen wählt neuen Stadtrat
700 Wahlhelfer gesucht
In Plauen stehen in diesem Jahr gleich mehrere wichtige Wahlen an: Am 25. Mai sind Stadtratswahl, Ortschaftsratswahl, Europawahl und Kreistagswahl. Ein neuer Oberbürgermeister wird am 15. Juni in der Spitzenstadt gewählt und ein neuer Landtag am 31. August. In Plauen gibt es rund 54.800 wahlberechtigte Bürger.
Ein Ortschaftsrat wird in Großfriesen, Jößnitz (Steinsdorf und Röttis), Kauschwitz (Zwoschwitz), Neundorf, Oberlosa und Straßberg gewählt. Erreicht am 15. Juni keiner der Kandidaten für die Oberbürgermeisterwahl die nötige Mehrheit, wird es voraussichtlich am 6. Juli einen zweiten Wahlgang geben.
700 Wahlhelfer gesucht
Im Wahljahr 2014 werden für alle stattfindenden Wahlen Wahlhelfer gesucht. Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Wahlen sind in den Wahllokalen der Stadt Plauen 64 Allgemeine Wahlvorstände und 6 Briefwahlvorstände zu bilden. Dazu werden cirka 700 Helfer und Helferinnen für die Wahl am 25. Mai, 550 für die folgenden Wahltermine benötigt. Deshalb ruft die Stadt Plauen zur Mithilfe auf!
Gesucht werden vorrangig befähigte Personen, die die Leitung eines Wahlvorstandes übernehmen könnten. Etwa drei Wochen vor dem Wahltag werden Schulungstermine angeboten, in denen vorrangig den Wahlvorständen aber auch den Beisitzern die Möglichkeit geboten wird, sich umfassendes Wissen über die Aufgaben im Wahllokal und Wahlrechtsgrundsätze anzueignen. Zudem wird umfangreiches Schulungsmaterial ausgehändigt, welches im Vorfeld die wichtigsten Fragen klärt und am Wahltag als Leitfaden genutzt werden kann.
Die Wahlvorstände treffen sich an den jeweiligen Wahltagen um 7.30 Uhr im Wahllokal. Ab 18 Uhr zählt der Wahlvorstand die Stimmen der Wahlen aus.
Jeder als Beisitzer im Wahlvorstand eingesetzte Helfer erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 30 Euro, Schriftführer 40 Euro und Vorsteher 50 Euro. Der stellvertretende Wahlvorsteher bekommt 45 Euro.
Wer Interesse für eine ehrenamtliche Mitarbeit hat, wendet sich an das Bürgerbüro der Stadt Plauen. Online-Formular zur Anmeldung.
Wahlbezirke
Die Stadt Plauen wird in 64 Wahlbezirke eingeteilt. Das Briefwahlergebnis wird von 6 Wahlvorständen ermittelt. An der Wahlbezirkseinteilung wird sich nichts ändern. Ändern werden sich auf jeden Fall einige Wahlräume. Zu den bisherigen 15 barrierefreien Wahlräumen sollen weitere hinzukommen. Ziel ist es, die Zahl auf 20 zu erhöhen. Welche sich ändern werden, wird zur Sitzung des Gemeindewahlausschusses Ende März bekanntgeben.
Kommunalwahlen
Mit dem Erscheinen des Februar-Mitteilungsblattes können die Parteien und Wählervereinigungen ihre Wahlvorschläge für die Stadtratswahl in Plauen und die Ortschaftsratswahlen der Ortschaften beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Steffen Kretzschmar, abgeben. Wahlvorschläge für die Kreistagwahlen bei der Kreiswahlleiterin im Landratsamt Vogtlandkreis, Cornelia Panzert, abgegeben werden, teilt das Rathaus mit.
Unterstützungsunterschriften
Für die Stadtratswahl bedarf der Wahlvorschlag einer Partei, die aufgrund eigenen Wahlvorschlags im Sächsischen Landtag oder seit der letzten Wahl im Stadtrat vertreten ist, keiner Unterstützungsunterschriften. Dies gilt entsprechend für den Wahlvorschlag einer Wählervereinigung, wenn er von der Mehrheit der für die Wählervereinigung Gewählten, die dem Stadtrat zum Zeitpunkt der Einreichung angehören, unterschrieben ist.
Darüber hinaus bedarf bei der Ortschaftsratswahl auch ein Wahlvorschlag einer Partei oder Wählervereinigung, die aufgrund eigenen Wahlvorschlags seit der letzten regelmäßigen Wahl im Ortschaftsrat vertreten war, keiner Unterstützungsunterschriften.
Die Unterstützungsunterschriften können nach Einreichung des Wahlvorschlags bei der Außenstelle des Rathauses, Fachgebiet Pass- und Meldewesen, Rathausstraße 5, 2. Etage (barrierefreier Zugang) während der allgemeinen Öffnungszeiten bis zum Ende der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge geleistet werden. Die Wahlberechtigten haben sich auf Verlangen auszuweisen.
Wahlvorschläge und die erforderlichen Unterstützungsunterschriften müssen bis spätestens 20. März 2014, 18 Uhr abgegeben werden. Die abgegebene Unterterlagen werden vom Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses sofort auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft. Korrekturen und Nachreichungen können noch bis zum Ende der Einreichungsfrist erfolgen. Zuständig sind hierfür die Vertrauenspersonen der Parteien und Wählervereinigungen.
In der Zeit vom 21. bis zum 28. März entscheidet dann der Gemeindewahlausschuss über die Zulassung oder Zurückweisung von Wahlvorschlägen. Im Mitteilungsblatt April werden die zugelassen Wahlvorschläge veröffentlicht. (mar)
2014-02-11