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ratgeber
  • Mittwoch, 25 Juni 2014, 18:35 Uhr | Lesezeit ca. 3 Min.

Banken verweigern die Rückerstattung der Kreditbearbeitungskosten

Seit am 13. Mai 2014 der Bundesgerichtshof (BGH) mit zwei Urteilen (AZ.: XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13) entschieden hat, dass Klauseln über Kreditbearbeitungskosten in Verbraucherdarlehensverträgen unwirksam sind, fordern Betroffene erneut ihr Geld von Banken und Sparkassen zurück.

Unterstützung erhalten sie dabei von der Verbraucherzentrale Sachsen unter anderem mit einem Video über die Vorgehensweise:

http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/UNIQ122465691126619/video-kreditbearbeitungskosten

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Jetzt berichteten Vogtländer in der Beratungsstelle Auerbach, dass die Erstattung ihnen weiterhin verweigert werde. Die Ablehnungsschreiben offenbaren, dass sich die Kreditinstitute um keine Ausrede zu schade sind.

Nach dem Motto Zeit ist Geld, wurde vielen Kreditnehmern mitgeteilt, dass man die Urteilsbegründungen abwarte und danach unaufgefordert auf die Angelegenheit zurückkäme. „Mit diesem Argument versucht zum Beispiel die Santander Consumer Bank (Mönchengladbach) Verbraucher hinzuhalten“, so Heike Teubner, Leiterin der Verbraucherzentrale in Auerbach. „Dabei dürfte der Bank schon seit dem 13. Mai 2014 auf Grund der Pressemitteilung Nr. 80/2014 des BGH klar sein, dass ihre immer wieder verwendete Argumentation, die Bearbeitungsgebühr sei individuell ausgehandelt worden, nicht zum Erfolg führen kann.“

Das werden andere Banken – wie auch die FGA Bank Germany GmbH (Heilbronn) und die Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe GmbH (Hamburg) – wohl ebenso einsehen müssen. Schon in seiner Presseinformation hat der BGH klar gestellt, dass es sich auch dann um Allgemeine Geschäftsbedingungen handelt, wenn sie die Bank, nur im Kopf gespeichert hat und dementsprechend immer wieder einsetzt. Eine Fixierung im Preisaushang ist deshalb nicht ausschlaggebend. „Und die TARGOBANK AG & Co.KGaA (Düsseldorf), die nach der Devise „alter Wein in neuen Schläuchen“ verfährt, sollte mit der neuen Bezeichnung „laufzeitunabhängiger Individualbeitrag“ auch nicht weit kommen“, meint Teubner.

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In die Irre will auch die hessische Kreissparkasse Schwalm-Eder Betroffene führen. Sie schreibt: „Bei Ihrem Darlehen handelt es sich um ein Darlehen mit fest vereinbarter Vertragslaufzeit. Somit entspricht das vereinbarte Entgelt in seiner Ausgestaltung einem zinsähnlichen Charakter und ist zulässig.“ Dieser Ansicht hat der BGH in seiner Urteilsbegründung (Az.: XI ZR 405/12) eine Absage erteilt.

Ein weiterer Zurückweisungsgrund, etwa von der Essen GmbH & Co.KG Bankgesellschaft, besteht darin, dass es sich bei dem Darlehen nicht um einen Ratenkredit sondern um eine Immobilienfinanzierung handele. „Auch das ist nicht stichhaltig“, sagt Heike Teubner. „Maßgeblich ist, dass es sich um ein Verbraucherdarlehen handelt.“ Immobiliendarlehensverträge können Verbraucherdarlehen sein und für diese gilt ebenso: Die Bearbeitung eines Kreditantrages insbesondere die Bonitätsprüfung stellt auch hier keine Leistung für den Kunden dar, sondern erfolgt im Interesse der Bank.

Dann gibt es noch den Einwand, die Forderung sei verjährt. Wann aber die Verjährungsfrist in diesen Fällen zu Laufen beginnt, ist noch nicht höchstrichterlich geklärt. Bisher gibt es dazu unterschiedliche Urteile von Amts- und Landgerichten. Am 28. Oktober 2014 ist in dieser Sache ein Verhandlungstermin vor dem BGH angesetzt. Danach wird mehr Klarheit bestehen. Verbraucher mit Verträgen aus dem Jahr 2010 oder früher können deshalb noch weiter auf Erstattung hoffen. Vorsicht ist dem gemäß in solchen Fällen geboten, in denen Kreditinstitute derzeit einen Kompromiss anbieten, auf Grund dessen Verbraucher nur einen kleinen Teil ihres Geldes zurückbekommen und auf weitere Rechte verzichten sollen.

Verbraucher mit Krediten aus den Jahren 2011 oder später, die ihr Geld in den nächsten 2-3 Wochen nicht zurückbekommen, sollten sich an die zuständigen außergerichtlichen Schlichtungsstellen (Ombudsmann) wenden. Diese können sich jetzt nicht mehr mit dem Argument vor einer Entscheidung drücken, es gäbe noch keine höchstrichterliche Entscheidung. Gerne steht die Verbraucherzentrale in Auerbach für Unterstützung zur Verfügung. (verbraucherzentrale)

2014-06-25

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