- Sonntag, 29 Juni 2014, 12:43 Uhr | Lesezeit ca. 2 Min.
Frühzeitige Arbeitsuchendmeldung für auslernende Azubis ratsam
Die Agentur für Arbeit Plauen empfiehlt Jugendlichen, die in nächster Zeit eine betriebliche oder schulische Ausbildung beenden, auch ohne gesetzliche Verpflichtung eine frühzeitige Meldung bei der Arbeitsagentur.
Der direkte Übergang von Ausbildung in Arbeit ist der Idealfall. Leider gelingt dieser Schritt nicht immer. Daher empfiehlt die Agentur für Arbeit Plauen Jugendlichen, die in nächster Zeit Ihre Ausbildung beenden und deren Übernahme durch den Ausbildungsbetrieb noch nicht geklärt ist, sich bereits vor Ende des Lehrvertrages arbeitsuchend zu melden. Auch für Absolventen schulischer Ausbildungen ist dies von Vorteil.
„Wer seinen Start in das Berufsleben besser planen möchte, fängt am besten rechtzeitig damit an und meldet sich bei uns. Mit der frühzeitigen Meldung können wir gemeinsam konkrete Stellenangebote und Bewerbungsaktivitäten besprechen und im Idealfall einen nahtlosen Übergang in Beschäftigung schaffen. Das erleichtert den Berufseinstieg“, ist sich Steffen Sottung, Geschäftsführer Operativ sicher. „Darüber hinaus sichern sich die Jugendlichen Ansprüche auf Unterstützungsleistungen wie beispielsweise Bewerbungskosten, Fahrkosten oder Zuschüsse zur Arbeitsausrüstung.“
Wichtiger Hinweis:
Nach der aktuellen Gesetzeslage ist jeder Arbeitnehmer, der Arbeitslosengeld beantragt verpflichtet, sich unverzüglich nach Kenntnis von der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Diese Meldung ist auch telefonisch über die bundesweite Servicenummer 0800 4 5555 00 möglich. Mit der frühzeitigen Meldung soll gezielt die Zeit während der Kündigungsfrist bzw. bis zum Vertragsende genutzt werden, um sich bereits nach einer neuen Beschäftigung umzusehen. Die Agentur für Arbeit hilft dabei.
Zwar besteht diese gesetzliche Verpflichtung nicht für Azubis, die eine betriebliche Ausbildung beenden, die Meldung wird von der Agentur für Arbeit dennoch empfohlen. Mitunter ist bis zum Ausbildungsende noch nicht absehbar, ob die Übernahme durch den Ausbildungsbetrieb tatsächlich erfolgt. Arbeitslosigkeit droht. Hier setzt die Arbeitsagentur mit frühzeitiger Vermittlung an.
Kommt es trotzdem zur Arbeitslosigkeit, muss die Arbeitslosmeldung spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit persönlich bei der Agentur vor Ort erfolgen, um finanzielle Einbußen zu vermeiden. (arbeitsagentur)
2014-06-29