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Plauen Nachrichten
  • Freitag, 1 August 2014, 11:29 Uhr | Lesezeit ca. 3 Min.

Viele Eltern im Vogtland beantragen Betreuungsgeld

Betreuungsgeld steigt auf 150 Euro

Im ersten Jahr seit Einführung des Betreuungsgeldes haben im Vogtland 675 Eltern diese Leistung beantragt. Für das Jahr 2014 wird ein Anstieg der Antragszahlen auf rund 740 Anträge erwartet. Damit nehmen etwa ein Drittel der Eltern, die Elterngeld für ihr Kind bezogen haben, auch noch das Betreuungsgeld in Anspruch.

Das sind in etwa genau so viele Eltern, die auch Sächsisches Landeserziehungsgeld beantragen. Seit der Einführung des Betreuungsgeldes wurden im Vogtlandkreis rund 312.000 Euro Betreuungsgeld an die Eltern ausgezahlt, im Monat Juni 2014 waren es allein schon 52.000 Euro.

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„Wegen der Erhöhung des monatlichen Zahlbetrages ab August 2014 von jetzt 100 Euro auf 150 Euro wird sich der Auszahlungsbetrag für 2014 erhöhen“, rechnet Sozialamtsleiterin Gabriele Paul.

Sowohl für das Betreuungsgeld als auch für das Landeserziehungsgeld ist Voraussetzung, dass für das Kind kein Kindergartenplatz oder Kindertagespflege in Anspruch genommen wird. Diese Leistung des Bundes, die grundsätzlich ab 15. Lebensmonat des Kindes gezahlt wird und längstens bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes bezogen werden kann, wird im Vogtlandkreis, wie auch das Elterngeld und Sächsische Landeserziehungsgeld, im Sozialamt, hier der Elterngeldstelle in Auerbach, bearbeitet.

Das Betreuungsgeld wird, anders als das Landeserziehungsgeld, einkommensunabhängig gezahlt und beträgt ab August monatlich 150 Euro.

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Für jedes Kind wird längstens für 22 Monate Betreuungsgeld gezahlt. „So eine lange Bezugszeit ist aber eher die Ausnahme, weil auch im Vogtland die Kinder überwiegend schon im zweiten Lebensjahr einen Kindergarten besuchen – und damit die Anspruchsvoraussetzungen für das Betreuungsgeld nicht mehr vorliegen.“ verweist die Amtsleiterin auf das gute und flächendeckende Betreuungsangebot im Vogtlandkreis. Das Betreuungsgeld wird überwiegend von den Müttern beantragt und meistens für einen Zeitraum zwischen 5 und 10 Monaten.

Das Betreuungsgeld wird, auch anders als das Landeserziehungsgeld, auf das Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe (Grundsicherung) und den Kinderzuschlag in voller Höhe angerechnen. „Es stellt also keinen Anreiz dar, das Kind des Geldes wegen nicht in den Kindergarten zu geben.“ stellt die Amtsleiterin klar. Der Bezug von Betreuungsgeld schließt den Anspruch auf Sächsisches Landeserziehungsgeld nicht aus. Beide Leistungen können gleichzeitig bezogen werden.

Antragsformulare können in der Elterngeldstelle angefordert werden oder stehen zum Download im Intranet des Landratsamtes unter Amt24-Sachen oder Formulare zur Verfügung.

Im Vergleich der Ost-Bundesländer ist die Nachfrage in Sachsen am höchsten. Wie es heißt, bezieht jeder 921. Sachse Betreuungsgeld. Im Westen ist die Nachfrage deutlich höher: Spitzenreiter ist Baden-Württemberg, wo jeder 352. Bewohner Bezieher ist. (vogtlandkreis)

2014-08-01

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