- Montag, 2 März 2015, 18:23 Uhr | Lesezeit ca. 3 Min.
IHK kritisiert Sparpläne von Plauen scharf
Hebesätze Gewerbesteuer und Grundsteuer B nicht weiter erhöhen
Die IHK kritisiert die Sparpläne der Stadtverwaltung Plauen scharf. Die Hebesätze Gewerbesteuer und Grundsteuer B dürfen nicht weiter erhöht werden, heißt es in einer Mitteilung. Anlässlich ihrer letzten Tagung hat sich die IHK-Regionalversammlung als höchstes ehrenamtliches Gremium der IHK mit über 40 Unternehmerinnen und Unternehmern der Region unter anderem mit der geplanten Erhöhung der Hebesätze Gewerbesteuer und Grundsteuer B in Plauen befasst.
Das Gremium hat sich dabei klar und einstimmig gegen weitere Erhöhungen der genannten Hebesätze positioniert. Die seitens der IHK generell seit Jahren kritisierte Hebesatzentwicklung im Freistaat Sachsen verschärft sich und entwickelt sich zu einem massiven Problem für den unternehmerischen Mittelstand. Es ist dabei bekannt, dass die sächsischen Kommunen weitaus stärker als die Gemeinden in andern Bundesländern zur Ausschöpfung ihrer Steuerkraft angehalten werden.
Aber gerade das belastet die regionale Wirtschaft erheblich und kann sich perspektivisch zu einem klaren Wettbewerbsnachteil entwickeln. Die „Steuer-Schraube“ darf daher nicht weiter angezogen werden, da sonst die mittelständischen Unternehmen substantiell Schaden nehmen und Neuansiedlungen gefährdet sind.
Es ist der IHK selbstverständlich bewusst, dass die Kommunalfinanzen in ganz erheblichem Maße von den in Rede stehenden Steuererträgen beeinflusst sind. Die unmittelbare Last dafür ruht aber auf den Schultern des Mittelstandes. Gerade die Gewerbesteuer greift mit ihren substanzbesteuernden Elementen (insbesondere Hinzurechnungen) unverhältnismäßig und im Ergebnis wachstumshemmend in die Unternehmen ein. Daher darf hier keine „Selbstbedienungsmentalität“ Platz greifen, meint die IHK.
Die Stadt Plauen hat seit 2012 jeweils vergleichsweise hohe Hebesätze Gewerbesteuer (410 %) und Grundsteuer B (450 %). Demgegenüber lag der Durchschnitt in Südwestsachsen jeweils bei 390 % / 420 % (2012), 393 % / 427 % (2013) und 395 % / 429 % (2014).
Plauen liegt neben Chemnitz und Zwickau mit an der Spitze. Allerdings ist der wirtschaftliche Besatz und letztendlich die Gesamtertragskraft der Unternehmen bei den drei Städten überhaupt nicht vergleichbar. Da ist Plauen eher abgeschlagen.
Der Vergleich der Steuerkraft pro Kopf zeigt das deutlich: In Chemnitz stieg dieser Betrag kontinuierlich von 678 EUR (2011) über 736 EUR (2012) zu 785 EUR (2013) an. In Zwickau entwickelte sich die Steuerkraft pro Kopf im Zeitraum 2011 bis 2013 von 829 EUR über 1.162 EUR zu 1.039 EUR. Demgegenüber ist die Tendenz in Plauen so, dass 638 EUR (2011) von 655 EUR (2012) und 614 EUR (2013) gefolgt werden.
Genauso (und folgerichtig) verhält es sich beim Vergleich des Ist-Aufkommens an Gewerbesteuer (brutto): Im Jahr 2013 weist Chemnitz hier rund 109 Mio. EUR aus, Zwickau 68 Mio. EUR und Plauen 16 Mio. EUR.
Abzüglich der Gewerbesteuerumlage ergeben sich im Gewerbesteuer-Aufkommen (netto) und pro Kopf dann Beträge von 414 EUR in Chemnitz, 686 EUR in Zwickau und 232 EUR in Plauen.
“Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die IHK-Regionalversammlung fordert daher eindringlich, die Hebesätze Gewerbesteuer und Grundsteuer B keinesfalls weiter zu erhöhen. Die vorgeschlagene Erhöhung der kommunalen Steuern spült zwar möglicherweise kurzfristig etwas mehr Geld in den städtischen Haushalt, würde aber mittel- und langfristig eine gefährliche Weichenstellung für die wirtschaftliche Basis der Stadt Plauen darstellen”, sagen IHK-Präsident Theodor Kiessling und IHK-Geschäftsführer Michael Barth. (mar/ihk)
2015-03-02