- Donnerstag, 28 Mai 2015, 18:06 Uhr | Lesezeit ca. 2 Min.
Liebesglück mit Beigeschmack
„Inge, Anfang 70, eine alleinlebende Witwe, junggeblieben, gebildet, mit liebevollem Wesen sucht einen unternehmungslustigen Mann…“. Das sehr persönlich gehaltene Inserat der „junggebliebenen Inge“ lässt eine nette Partnersuchende vermuten und verweist auf eine Telefonnummer.
So oder ähnlich bewegen professionelle Agenturen einsame Menschen zum Anruf, um ihnen dann bei einem späteren Hausbesuch einen teuren Vertrag mit zweifelhaften Erfolgsaussichten aufzuschwatzen. So erging es auch Herrn P. aus Neumark bei Reichenbach: Herr P. griff zum Telefonhörer, um Kontakt zu der interessanten Dame aufzunehmen. Doch stattdessen meldete sich eine andere Person und kündigte einen Hausbesuch an. Die gewünschte Dame sei schon andersweitig vergeben, aber man könne andere Kontakte vermitteln. Am Ende hat Herr P. einen Vertrag für mehrere tausend Euro unterschrieben.
„Unseriöse Partnervermittlungsagenturen können meist daran erkannt werden, dass nicht derjenige ans Telefon geht, den die Verbraucher nach der Anzeige erwarten“, weiß Heike Teubner von der Verbraucherzentrale in Auerbach. „Wer dennoch einen Vertreter ins Haus lässt, sollte sich auf keinen Fall zu einer voreiligen Unterschrift überrumpeln lassen.“
Wer dennoch auf eine unseriöse Partnervermittlung hereingefallen ist, sollte sich nicht schämen, sondern sich zeitnah rechtlich beraten lassen. Oft besteht die Möglichkeit, diese Verträge zu widerrufen oder zu kündigen. Zudem steht die Verbraucherzentrale unter Schweigepflicht. Niemand muss fürchten, dass seine persönlichen Daten oder sein Problem an die Öffentlichkeit getragen werden. (verbraucherzentrale/seb)
2015-05-28, 18:04:29