- Freitag, 30 Dezember 2016, 16:19 Uhr | Lesezeit ca. 3 Min.
Geflügelpest: Stallpflicht im Vogtland bleibt
Keinen Virusnachweis im Vogtland
Das Seuchengeschehen zur Klassischen Geflügelpest ist von einer schnellen Verbreitung des Virus geprägt. Die räumliche Ausbreitung erfolgte und erfolgt mit hoher Dynamik. So wurde das ursächliche Virus H5N8 in bisher 16 europäischen Staaten nachgewiesen. Täglich kommen aus verschiedenen Teilen Europas weitere Funde hinzu.
Nach FLI-Angaben ist die Herkunft dieses Virustyps in Südostasien zu suchen. Im Sommer 2016 wurden hochpathogene H5N8-Viren bei Wildvögeln an der russisch-mongolischen Grenzregion und seit Ende Oktober 2016 auch wieder bei Wildvögeln in Europa gefunden. Die derzeit in Deutschland nachgewiesenen Viren sind sehr eng mit denen aus Russland verwandt. Das FLI benennt vor dem Hintergrund geografischer, zeitlicher und detaillierter molekularbiologischer Analysen die Verbreitung durch Zugvögel als wahrscheinlichste Eintragsursache.
Mittlerweile haben in Deutschland die Fälle bei Wildvögeln und Ausbrüche bei Hausgeflügel ein nie zuvor gekanntes Ausmaß angenommen. Über 500 Wildvögel aus 15 Bundesländern sind positiv auf das hochpathogene, aviäre Influenzavirus H5N8 (HPAI H5N8) getestet worden. Bisher wurde das Virus in neunzehn Geflügelhaltungen und vier zoologischen Einrichtungen gefunden. Der letzte vom Friedrich-Löffler-Institut (FLI) bestätigte Nachweis stammt vom 24.12.2016. Die Gesamtlage hat sich also nicht entspannt. Das FLI geht auf Grund der aktuellen Verbreitung von HPAI H5N8 von einem hohen Eintragsrisiko in Nutz- und Ziergeflügelbestände aus. Oberste Priorität hat der Schutz der Hausgeflügelbestände.
Im Vogtland gab es noch keinen Virusnachweis. Die vom Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) zur Untersuchung eingesandten acht tot aufgefundenen Vögel wurden alle negativ getestet. Für den Vogtlandkreis gilt unverändert die Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen zur Aufstallungspflicht von Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln anderer Arten.
Weiterhin Gültigkeit hat auch die Allgemeinverfügung des Landratsamtes zum Verbot der Durchführung von Geflügel- und Taubenausstellungen, -märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art mit Geflügel.
In unseren Nachbarlandkreisen Hof und Greiz gab es positive Virusnachweise bei Wildvögeln. Aus dem Landkreis Hof reicht das Beobachtungsgebiet bis in unseren Landkreis. Konkret sind hier Ortsteile der Gemeinde Triebel betroffen. Das Thüringer Beobachtungsgebiet, resultierend aus einem positiven Nachweis bei einer Reiherente an der Talsperre Zeulenroda, reicht im Nordwesten bis an unsere Kreisgrenze.
Der aktuellen Situation geschuldet, gelten in nahezu allen Bundesländern weiterhin strenge Biosicherheitsnahmen. Es gilt zu beachten, dass Tierseuchenbekämpfung in Deutschland Sache der Länder ist. Es kann daher zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern kommen. Dem LÜVA des Vogtlandkreises liegt aktuell keine Information vor, wann die Stallpflicht in Sachsen aufgehoben werden kann. Davon abhängig ist auch die Aufhebung des Ausstellungsverbotes. Die Tierhalter werden aktuell zu Änderungen informiert. (vl)
2016-12-30