- Mittwoch, 10 Mai 2017, 22:57 Uhr | Lesezeit ca. 4 Min.
Schock: Dittes-Oberschule in Plauen soll schließen
Neues Schulgesetz: In Oberzentren nur noch zweizügige Schulen zulässig
Die Dittes-Oberschule in Plauen soll geschlossen werden. Das hat die Stadt Plauen am Mittwoch mitgeteilt. Grund sei das neue Schulgesetz im Freistaat, heißt es in einer Mitteilung. Das Gebäude der heutigen Oberschule beherbergt im Erdgeschoss auch die Dittes-Grundschule und den dazugehörigen Schulhort.
Errichtet wurde die Schule als solche 1905, nach schweren Bombentreffern im II.WK mehr schlecht als recht wieder “schulfähig” gemacht, im Ergebnis der Generalinstandsetzung 2003 präsentiert sich die Oberschule heute als modern ausgestattete, freundlich wirkende Bildungsstätte.
Stadt wurde erst Ende April darüber informiert
Wie die Stadt Plauen mit Schreiben vom 26. April 2017 aus dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus erfuhr, schafft das neue Schulgesetz für den Freistaat Sachsen, das erst im April 2017 beschlossen wurde, neue Hürden für Oberzentren wie Plauen. Denn es sei darin geregelt, dass Schulen in Oberzentren künftig nur noch Bestand haben, wenn es möglich ist, zweizügig Klassen zu bilden.
Oberschule Friedrich-Rückert ebenfalls in Gefahr
Auch dies ist dem oben genannten Schreiben aus dem Ministerium zu entnehmen. Es heißt darin, dass der Stadt Plauen „für 2 Oberschulen… ein Widerruf der Mitwirkung an der Unterhaltung der Klassenstufe 5 erfolgt.“ Aus dem Amtsdeutsch übersetzt bedeutet dies, dass Schulen, in denen keine zwei fünften Klassen gebildet werden können, von der Schließung bedroht sind. In Plauen beträfe dies die Oberschule Friedrich-Rückert und die Dittes-Oberschule.
Steffen Zenner, für Schulen zuständiger Bürgermeister in Plauen hierzu: „Das bisherige Plauener Ansinnen, alle Oberschulen gegebenenfalls auch einzügig zu erhalten, wird durch das neue Schulgesetz unterbunden. Die Stadt Plauen ist mit Schreiben des Kultusministeriums aufgefordert, sich zu positionieren, in welcher der beiden Schulen für das kommende Schuljahr keine neuen fünften Klassen gebildet werden sollen. Auch der bisher in Plauen durchaus praktizierten Variante, Klassen wechselseitig im jeweils anderen Schuljahr zu bilden, um Schulen zu erhalten, wurde durch das Regionalschulamt widersprochen”, so Zenner.
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Weiter heißt es: “Diese Verfahrensweise irritiert uns in der Stadt Plauen sehr, erst Recht da es sich um eine sehr kurzfristige Umsetzung des neuen Schulgesetzes handelt. Nach meinen Kenntnissen gilt genau dieser beschriebene Passus im Schulgesetz, erst ab 1. August 2018. Ich frage mich schon, warum im Ministerium diese Eile zur Umsetzung des Gesetzes an den Tag gelegt wird.“
Um nicht Gefahr zu laufen, dass am Ende durch das Ministerium ohne Positionierung der Stadt Plauen entschieden wird, welcher der beiden Schulstandorte geschlossen wird oder vielleicht sogar beide, wurde für die Stadtratssitzung in der kommenden Woche, 16.05.2017, eine entsprechende Beschlussvorlage vorbereitet. Vorberaten wird diese Vorlage in einer Sondersitzung des Bildungs- und Sozialausschusses am Donnerstag.
In dieser Beschlussvorlage schlägt die Verwaltung dem Stadtrat vor, die Sicherung des Schulstandortes der Oberschule Friedrich-Rückert und die Bildung von zwei fünften Klassen für das Schuljahr 2017/ 2018 an dieser Einrichtung. Die hierfür ausschlaggebenden Argumente sind in der genannten Beschlussvorlage nachzuvollziehen.
Für Entscheidung derzeit zu viele Fragen offen Im Zusammenhang mit dieser Entscheidung stellen sich der Stadt Plauen verschiedene Fragen, um deren Beantwortung bis 15. Mai, also noch vor der Stadtratssitzung, Oberbürgermeister Ralf Oberdorfer in einem entsprechenden Schreiben an das Kultusministerium gebeten hat.
1. Besteht die Möglichkeit, die genannte Regelung des neuen Schulgesetzes, die erst ab 01.08.2017 gilt, auch erst zu diesem Termin umzusetzen und somit die Entscheidung für Plauen zu verschieben, um mehr Zeit für eine mögliche alternative Entscheidungsfindung zu haben?
2. Könnte die Stadt Plauen die, im Rahmen des neuen Schulgesetzes in der Diskussion stehende, sogenannte Campuslösung, also die Bildung einer gemeinsamen Schule von Dittes-Oberschule und dem unmittelbar benachbarten Diesterweg-Gymnasium, zum Erhalt des Schulstandortes der Dittes-Oberschule in Anspruch nehmen.
3. Die Schulnetzplanung durch den Landkreis Vogtlandkreis wurde zuletzt im Jahr 2010 aktualisiert. Die Stadt Plauen hat um eine neuerliche Planung gebeten. Hätte diese zeitversetzte Schulnetzplanung für die beiden infrage stehenden Schulstandorte in Plauen Auswirkungen? Könnte das Fehlen einer aktuellen Schulnetzplanung zum Zeitaufschub führen?
4. Ist es wahrscheinlich, dass das Sächsische Staatsministerium für Kultus eine Schließung einer oder beider der genannten Oberschulen in Plauen anordnet?
„All diese Fragen sind für die Stadt Plauen derzeit nicht geklärt, dies trägt nicht zur einer sachlich fundierten Entscheidung in dieser brisanten und zukunftsweisenden Frage bei und schafft unnötig Verunsicherung und Unruhe an den Schulen“, schätzt Steffen Zenner abschließend ein. (pl, mar, foto: schule)
2017-05-10