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ratgeber
  • Donnerstag, 12 Oktober 2017, 13:06 Uhr | Lesezeit ca. 2 Min.

IT-Bonus lässt Nachfrage nach Fördermitteln steigen

Lernbereitschaft nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss ungebremst

-Sicherheit-Geldschein-Online-Banking-Tipps„Mit dem Weiterbildungsstipendium war plötzlich alles möglich!“ – Beispiele von Stipendiatinnen und Stipendiaten können am Besten vermitteln, worum es bei den Stipendien für berufliche Talente geht…

Stipendiatinnen und Stipendiaten haben ganz unterschiedliche Wege. Gemeinsam ist ihnen, dass sie nach einem erfolgreichen Ausbildungsabschluss noch mehr lernen und beruflich weiterkommen wollten. Das Weiterbildungsstipendium hat sie dabei unterstützt. Laut Jahresbericht 2016 der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung.

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Bereits seit 1991 können junge berufliche Talente vom Weiterbildungsstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung profitieren. Das Weiterbildungsstipendium ist eines der größten Stipendienprogramme in Deutschland. Wer in der Ausbildung besondere Leistungen gezeigt hat, hat auch eine reelle Chance bei der Bewerbung um die Aufnahme in das attraktive Förderprogramm des Bundesministeriums.

Über dieses Programm können Stipendiaten über einen Zeitraum von 3 Jahren Fördermittel für die Finanzierung von anspruchsvollen fachlichen und fachübergreifenden Weiterbildungen sowie berufsbegleitende Studiengänge bei der IHK Chemnitz beantragen und abrufen. Seit dem 01. Jnauar diesen Jahres wurden die Förderkonditionen nochmals deutlich verbessert.

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Das Bundesministerium hat den Förderhöchstbetrag auf 7.200 Euro erhöht und zusätzlich die Förderung der Prüfungskosten aufgenommen. Auf besonderes Interesse stößt bei den aktuell in der Förderung befindlichen Stipendiaten der IT-Bonus. Stipendiaten haben jetzt die Möglichkeit, in ihrem ersten Förderjahr zusammen mit einer Weiterbildung einen Zuschuss zum Erwerb eines Computers in Höhe von 250 EUR zu beantragen.

Dabei ist es nicht erforderlich, dass bei der beantragten Weiterbildung ein Computer als notwendiges Arbeitsmittel aufgeführt ist. Zu beachten ist aber, dass die bereits im 2. und 3. Förderjahr befindlichen Stipendiaten nur noch 2017 die Option „IT-Bonus“ in Verbindung mit einer neu beantragten Weiterbildungsmaßnahme nutzen können.

Die Bewerbungsfrist für den Förderzeitraum vom 01.01.2018 – 31.12.2020 endete am 25.10.2017. Die Jugendlichen, die Anfang Dezember 2017 einen Aufnahmebescheid erhalten, werden im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 24.01.2018 im Großen Saal der IHK Regionalkammer Plauen in das Förderprogramm aufgenommen und umfassend zu den vielfältigen Möglichkeiten des Programms und zur Beantragung der Fördermittel beraten. Weiterführende Informationen: Homepage der IHK Chemnitz (Dokumenten-Nr. 105643). (ihk/seb)

2017-10-12

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