- Dienstag, 10 April 2018, 22:18 Uhr | Lesezeit ca. 3 Min.
Sicher Autofahren mit Kindern: Darauf gilt es zu achten
Der Straßenverkehr birgt für Kinder viele Gefahren. Fahren Kinder im Auto mit, sollten Eltern alle gesetzlichen Vorschriften und Vorsichtsmaßnahmen befolgen, um bestmöglich für deren Schutz zu sorgen. Welche Vorschriften das sind und welche weiteren Empfehlungen es gibt, haben wir im Folgenden zusammengefasst.
Sowohl für Kinder als auch Erwachsene gilt im Auto die Anschnallpflicht. Da der Gurt nicht optimal für Kinder einstellbar ist und sie somit nicht genug geschützt sind, müssen sie bis zu einer Größe von 150 Zentimetern einen Kindersitz nutzen. Für Babys bis 15 Monate ist im Auto eine Babyschale Pflicht.
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Die Schale wird so platziert, dass das Kind entgegen der Fahrtrichtung sitzt. Bei einem Aufprall schützt die Rückenlehne der Schale das Baby. Es empfiehlt sich, das Kind auch dann noch auf diese Weise anzuschnallen, wenn es älter als 15 Monate ist – sofern der Kopf des Kleinkinds noch vollständig in der festen Schale liegt. So bleibt er geschützt und abgestützt.
Sicherer Schutz für Schulkinder
Auch Schulkinder sollten stets mit einem Sitz fahren, solange sie kleiner als 150 Zentimeter sind. Der Gurt muss dabei korrekt geführt werden, darf also nicht unter dem Arm verlaufen, auch wenn er sich unbequem anfühlt, da bei einem plötzlichen Bremsmanöver der Oberkörper nicht mehr optimal geschützt ist. Wenn der Gurt am Hals scheuert, ist er vermutlich falsch eingestellt oder der Sitz zu niedrig.
Der Gurt sollte straff sitzen. Dicke Winterjacken sollten die Eltern den Kindern vor der Fahrt ausziehen, damit sie die Schutzwirkung des Gurts nicht behindern. Selbst auf kurzen Strecken sollten Eltern ihre Kinder nicht auf dem Schoß sitzen lassen, da sie dann nicht gesichert sind. Zudem sollten Kinder nur dann in anderen Autos mitfahren – etwa bei den Großeltern -, wenn sie dort gut gesichert sind.
Begleitetes Fahren: Training für Teenager
Sobald die eigenen Kinder im Teenager-Alter sind, tauchen neue Herausforderungen auf. Einige wollen nun selbst Autofahren lernen und den Führerschein machen – vielleicht bereits mit 17 Jahren, wenn sie am begleiteten Fahren teilnehmen. Das Unfallrisiko nimmt dadurch deutlich ab. Bei Versicherern wie CosmosDirekt kann das begleitete Fahren ohne weitere Kosten in die Kfz-Versicherung aufgenommen werden. Die Eltern können als Begleitpersonen in die Prüfungsbescheinigung eingetragen werden, wenn sie mindestens 30 Jahre alt sind, seit mindestens fünf Jahren den Führerschein besitzen und nicht mehr als einen Punkt in Flensburg haben.
2018-04-10