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Plauen Nachrichten
  • Mittwoch, 11 April 2018, 14:45 Uhr | Lesezeit ca. 4 Min.

Alkoholverbot in Plauen: Bis zu 1000 Euro Strafe bei Missachtung

Verbot soll von 15 bis 24 Uhr und vom 7. Mai bis 31. Oktober gelten

Alkoholverbot in Plauen: Bis zu 1000 Euro Strafe bei Missachtung Der Vorschlag der Verwaltung für ein Alkoholverbot in der Innenstadt von Plauen sieht vor, dass es im Bereich des Lutherplatzes und des Postplatzes mit den angrenzenden Straßen Unterer Graben und je einem Teil von Syra- und Klosterstraße außerhalb von genehmigten Außerbewirtschaftungsflächen verboten ist, alkoholische Getränke zu konsumieren oder zum Zwecke des Konsums mit sich zu führen.

Zudem werden die Verbote auf montags bis samstags von 15 bis 24 Uhr beschränkt. Der Entwurf dieser „Alkoholkonsumverbotspolizeiverordnung 2018“ sieht außerdem vor, dass all jene die sich nicht an dieses Verbot halten, mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro bestraft werden können. Die Geltungsdauer der Alkoholkonsumverbotspolizeiverordnung 2018 ist vom 7. Mai bis 31. Oktober vorgesehen.

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„Wenn der Stadtrat die Verordnung beschließt, werden in dem betroffenen Bereich entsprechende Hinweisschilder aufgestellt, um die Passanten auf die Regelung aufmerksam zu machen“, kündigt Anja Ullmann, Fachbereichsleiterin Sicherheit und Ordnung, an.

„Mit diesem Alkoholverbot soll den Wünschen und Forderungen der Bevölkerung entsprochen werden. Die Menschen fühlen sich in unserer Innenstadt inzwischen unwohl. Dem wollen wir entgegenwirken. Wir wollen das Sicherheitsgefühl der Menschen wieder stärken und natürlich die Lebensqualität des öffentlichen Raumes wahren, aber insbesondere alkoholbedingten Straftaten vorbeugen und entgegen wirken. Allerdings ist bei der Erarbeitung dieses Alkoholverbots deutlich geworden, dass die Regelungen laut Polizeigesetz teilweise an den Realitäten vorbeilaufen. Insbesondere die Begrenzung auf zwei Plätze und drei angrenzende Straßen erscheint zum Beispiel für Plauen und für die bei uns auftretenden Probleme schwierig zu handhaben. Hier sollte die Sächsische Landesregierung mit dem Sächsischen Landtag nachbessern“, sagt Plauens Oberbürgermeister Ralf Oberdorfer.

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Der Stadtrat der Stadt Plauen hat in seiner Sitzung am 27. März die Weichen für eine Polizeiverordnung speziell zu einem Alkoholverbot in der Innenstadt gestellt. Nunmehr hat die Verwaltung eine entsprechende Vorlage erstellt, die erstmals im Verwaltungsausschuss am 11. April öffentlich beraten werden wird.

Privater Sicherheitsdienst ergänzt gemeindlichen Vollzugsdienst

Seit April arbeitet die Stadt Plauen wieder mit einem privaten Sicherheitsunternehmen zusammen. Zusätzlich zum gemeindlichen Vollzugsdienst gehen nunmehr wieder Mitarbeiter der Firma Sicherheitsdienst Geipel in der Stadtmitte auf Streife. Der Sicherheitsdienst ist vor allem in den Abendstunden und an den Wochenenden unterwegs. Die privaten Sicherheitskräfte sollen die Mitarbeiter des Vollzugsdienstes vor allem in den Sommermonaten dabei unterstützen, in der Innenstadt die Polizeiverordnung und die Grünflächensatzung umzusetzen. Der private Sicherheitsdienst ist dabei Bestandteil der Streife.

Im Idealfall setzt sich diese aus zwei Mitarbeitern des gemeindlichen Vollzugsdienstes und einem Mitarbeiter des privaten Sicherheitsdienstes zusammen. Zudem ist geplant, insbesondere mit Blick auf das kommende Alkoholkonsumverbot, ab Mai mit zwei Teams präsent zu sein, ein gemischtes Team wie oben beschrieben sowie ein Team des Sicherheitsdienstes.

„Diese Maßnahme ergänzt das Gesamtkonzept, um durch verstärkte Präsenz das Sicherheitsempfinden von Plauenern und Gästen zu erhöhen“, begründet Anja Ullmann, Fachbereichsleiterin Sicherheit und Ordnung, die Maßnahme.

Anzutreffen sind die Teams in den Bereichen Bahnhofstraße/Abzweig Rädelstraße, rund um den Tunnel/Postplatz/Haltestelle der Straßenbahnen bis Unterer Graben/Dobenaustraße einschließlich Lutherplatz (Lutherpark) und Rathauszugang (Haupteingang). Sie achten auf die Einhaltung des Alkoholverbots und der Allgemeinen Polizeiverordnung der Stadt Plauen wie zum Beispiel die Anleinpflicht für Hunde, auf entsprechende Haltung und Beaufsichtigung der Tiere und auf die Hunde-Maulkorbpflicht in größeren Menschenansammlungen. Auch aggressives Betteln, Belästigung und Bedrohung von Passanten oder das unerlaubte öffentliche Urinieren sollen durch die Kontrollen unterbunden werden.

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In diesem Jahr sind die zusätzlichen Kräfte bereits seit Anfang April im Einsatz, im Vorjahr starteten sie ihre ergänzende Arbeit aufgrund akuter Probleme im August. (mar, pl)

2018-04-11

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