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ratgeber
  • Freitag, 20 April 2018, 21:14 Uhr | Lesezeit ca. 3 Min.

Neue Datenschutzgrundverordnung – das ändert sich für Bürger

Neue löst alte Verordnung von 1995 ab

Datenschutz-Verordnung-Europa-Internet-DSGVOAb 25. Mai 2018 gilt die neue Grundverordnung zum Datenschutz (DSGVO). Sie richtet sich an alle Mitglieder der Europäischen Union und beschäftigt sich vor allem mit dem Schutz von personenbezogenen Daten. Die neue Regelung bedeutet eine Umstellung für Unternehmen, Selbstständige und Vereine, kurz: für alle, die automatisiert personenbezogenen Daten verarbeiten. Inwiefern aber wird der normale Verbraucher davon betroffen sein?

Die neue DSGVO löst die Verordnung von 1995 ab und bringt viele neue Regeln für Unternehmen und Datenschutzbeauftragte mit sich. Grund für eine Überarbeitung des alten Gesetzes sind Weiterentwicklungen wie Big Data, die Industrie 4.0 und die Verbreitung künstlicher Intelligenz. Die neuen Regelungen werden ein EU-einheitliches Recht beim Datenschutz ermöglichen und sicherstellen, dass alle Unternehmen, die in der EU tätig sind, zukünftig gleiche Wettbewerbsbedingungen haben.

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Gleichzeitig sollen Bürger mehr Kontrolle über ihre Daten erhalten. Mehr Transparenz heißt die Devise. Bürger haben in Zukunft erweiterte Ansprüche auf Informationen darüber, was mit ihren Daten passiert. In der Informationspflicht sind nicht nur Unternehmen, sondern auch sämtliche Behörden, Organisationen und Vereine. Man hat das Recht zu erfahren:

  • was genau der Zweck der Datenverarbeitung ist,
  • wie lange diese gespeichert werden und
  • wer genau der Empfänger der Informationen ist.

Die neue DSGVO legt zudem fest, dass alle Daten angemessen gesichert werden müssen. Künftig sind die eigenen Daten also strenger vor Missbrauch geschützt, was vor allem in Zeiten steigender Internetkriminalität von großer Bedeutung ist.

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Vereinfachter Anbieterwechsel

Die neue DSGVO beinhaltet Klauseln zur Datenübertragbarkeit. Das bedeutet, dass man die persönlichen Angaben, die man einem Anbieter zur Verfügung gestellt hat, zu einem neuen Anbieter “mitnehmen” kann. Wer zum Beispiel zu einem neuen Stromanbieter wechselt, musste diesem bisher alle persönlichen Daten selbstständig mitteilen.

In Zukunft ist das Zusammentragen dieser Informationen Pflicht des alten Anbieters, denn er muss alle benötigten Informationen in einem maschinenlesbaren Format für den Kunden bereitstellen. Der neue Anbieter ist verpflichtet, diese Daten zu übernehmen. Wahlweise kann man auch verlangen, dass der alte Anbieter alle Daten direkt an den neuen Anbieter übermittelt.

Auch bei digitalen Diensten wie Apps ist zukünftig gesichert, dass man die Daten zum neuen Anbieter mitnehmen kann. Für Kunden, die in Zukunft wechseln wollen, ist das erfreulich, denn es bedeutet weniger Aufwand.

Das Recht auf Vergessenwerden

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Das sogenannte Recht auf Vergessenwerden ist ein Novum. Es ermöglicht, dass der Bürger in besonderen Fällen seine Daten bei einem Datenverarbeiter endgültig löschen lassen kann. Ein besonderer Fall ist beispielsweise dann gegeben, wenn die Datenverarbeitung rechtswidrig war.

Sämtliche Informationen, die ein Unternehmen oder eine Behörde von einer Person besitzt, dürfen nur so lange behalten werden, wie es erforderlich ist. Danach müssen sie restlos gelöscht werden. Geschieht das nicht, können Verbraucher vom neuen Recht Gebrauch machen. Gelöscht werden müssen übrigens nicht nur digitale Daten, sondern auch solche, die in Papierform irgendwo gespeichert beziehungsweise abgelegt wurden.

2018-04-20

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