- Donnerstag, 17 Mai 2018, 01:09 Uhr | Lesezeit ca. 3 Min.
Mehr Fördermittel für den Waldumbau
Erster Ansprechpartner ist der Revierförster
Nach den erheblichen Sturmschäden durch „Herwart“ und „Friederike“ werden die Fördermittelbudgets für die neuen Aufrufe erhöht – bis Stichtag 31. Oktober 2018 können Förderanträge gestellt werden.
Der Waldumbau gewinnt vor dem Hintergrund der aktuellen Sturmschäden in den Wäldern Sachsens zunehmend an Bedeutung. Stabile, struktur- und artenreiche Mischwälder können Witterungsextremen weitaus mehr entgegensetzen als gleichförmige Reinbestände. Weil sie darüber hinaus aber auch zahlreiche wichtige Leistungen für das Allgemeinwohl erbringen, wird der Waldumbau in Sachsen mit Mitteln der Europäischen Union (ELER-Fonds) und des Freistaates Sachsen gefördert.
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Mit dem neuen Aufruf der Richtlinie Wald und Forstwirtschaft (RL WuF/2014) hat das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft die Fördermittelbudgets aufgrund der erheblichen Sturmschäden erhöht.
„Wir erwarten, dass private und körperschaftliche Waldbesitzer vermehrt Förderanträge stellen, um nach den Stürmen ,Herwart‘ und ,Friederike‘ standortgerechte, stabile Waldbestände auf den Sturmschadensflächen zu begründen“, bekräftigt Landesforstpräsident Prof. Dr. Hubert Braun.
„Bis zum Stichtag bleibt ausreichend Zeit, damit Waldbesitzer nach der Sturmholzaufarbeitung die Fördermaßnahmen planen und vorbereiten können.“ Für die beiden Fördermaßnahmen für den Waldumbau wurden die Finanzbudgets gegenüber dem vorangegangenen Aufruf von zwei auf insgesamt drei Millionen Euro aufgestockt.
Es können Anträge für Vorhaben gestellt werden, deren Durchführung in den Jahren 2019 bis 2020 geplant ist. Sie müssen spätestens bis zum Stichtag 31. Oktober 2018 bei Sachsenforst eingereicht werden.
Was und wie wird gefördert?
Die Aufrufe für folgende Fördermaßnahmen wurden im Förderportal des Freistaates Sachsen veröffentlicht
– Waldumbau außerhalb von Schutzgebieten
– Verjüngung natürlicher Waldgesellschaften in Schutzgebieten
Die Antragsformulare können direkt am Rechner ausgefüllt und dann ausgedruckt werden. Nach Prüfung der Anträge und Abschluss des Auswahlverfahrens erhalten die Antragsteller die Bewilligungsbescheide. Im Bewilligungsbescheid werden alle Bedingungen für die Förderung, der Ausführungszeitraum und die Höhe der Förderung genau festgelegt.
Kann ein Vorhaben nicht bewilligt werden, wird der Antragsteller ebenfalls informiert. Der Antragsteller kann sofort nach Eingang des Antrags bei der Oberen Forstbehörde mit der Maßnahme beginnen – allerdings auf eigenes Risiko, ein Rechtsanspruch auf Förderung entsteht dadurch nicht.
Ein weiterer Aufruf für die Förderung von Holzabfuhrwegen und Holzlagerplätzen mit Stichtag 31. Dezember 2018 wird voraussichtlich im August 2018 veröffentlicht.
Erster Ansprechpartner ist der Revierförster
Erster Ansprechpartner für alle Fragen der Waldbewirtschaftung ist der örtliche Revierförster (www.smul.sachsen.de/sbs/foerstersuche/index.asp) oder der örtliche Forstbezirk von Sachsenforst. Vor Einreichen des Förderantrags ist eine Beratung der geplanten Maßnahme mit dem zuständigen Revierförster unbedingt zu empfehlen. Weiterführende Fragen zum Förderverfahren können an die Bewilligungsbehörde gestellt werden:
Staatsbetrieb Sachsenforst
Obere Forstbehörde – Außenstelle Bautzen
Paul-Neck-Str. 127
02625 Bautzen
Tel.: 03591 216 0
Email: poststelle.sbs-glbautzen@smul.sachsen.de
Service
Informationen zur Forstförderung und zu den übrigen Angeboten von Sachsenforst für Waldbesitzer finden Sie unter www.sachsenforst.de.
2018-05-17