- Montag, 26 November 2018, 14:15 Uhr | Lesezeit ca. 2 Min.
Sechs Jahre für Plauener Kinderschänder
Urteil im Plauener Missbrauchs-Prozess
Ein Mann aus Plauen soll sich über viele Jahre an seiner eigenen Tochter vergangen haben. Das Landgericht Zwickau fällte nun ein Urteil gegen den 46-Jährigen. Ingo E. muss für sechs Jahre ins Gefängnis.
Vor Gericht erschien der Vater jedes Mal mit Toupet und Brille, um nicht erkannt zu werden. Der Prozess zog sich über 15 Verhandlungstage hin – veranschlagt waren drei. Das Landgericht Zwickau sah es als erwiesen an, dass sich der Plauener mehr als 100-mal an seinem eigenen Kind vergangen hat.
Mehrfach wurde in Plauen bereits versucht, den Mann vor Gericht zu bringen. Dies gelang nun im Zwickauer Landgericht. Zwar hatte im Prozess Aussage gegen Aussage gestanden und direkte Zeugen gab es auch nicht – dennoch zweifelten die Richter nicht an den Angaben des Opfers. „Das Gericht konnte nicht feststellen, dass eine Falschbelastungsmotivation des Opfers vorlag und auch sich nicht vorstellen, dass das Opfer fremdbestimmt eine Aussage getätigt hat. Mit Hilfe eines physiologischen Aussagegutachtens hat sich das Gericht von der Wahrheit des Opfers überzeugt“, sagt Eberhard Kirst, Präsident des Landgerichts Zwickau.
Die Misshandlungen des Vaters sollen mit der Scheidung der Eltern begonnen haben. Die Tochter sei zu diesem Zeitpunkt acht Jahre alt gewesen. Zweimal im Monat durfte sie den Vater besuchen. Bei den Besuchen soll sich der Mann auf abscheuliche Weise an seiner eigenen Tochter vergangen haben. Erst mit 15 offenbarte sich die Jugendliche ihren Großeltern. Bis zum Prozess war es für sie ein schwerer Weg.
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„Wir haben gesagt, wir sind immer für dich da egal was ist. Unsere Unterstützung und Hilfe hat sie in den letzten beiden Jahren so gestärkt, dass sie im Prozess gegen ihren Vater aussagte“, sagt Gabriele Prillwitz, Großmutter des Opfers. Das Mädchen ist heute 18 Jahre alt. Die abartigen Neigungen ihres Vaters haben das Mädchen schwer traumatisiert. „Sie ist ein psychisches Wrack und führt kein normales Leben wie es ein Teenager führt. Sie hat verschiedenste Phobien entwickelt und kann nicht in die Schule gehen“, so Opferanwältin Dana Kubon-Gerber.
Ingo E. hat bis zum Schluss seine Unschuld beteuert. Die Vorwürfe seien ein Komplott gegen ihn. Doch das nahm ihm das Gericht nicht ab. Sofort nach dem Urteil wurde der 46-Jährige in Handschellen abgeführt. (mar, foto: redaktionsbüro vacik)
2018-11-25