- Donnerstag, 2 April 2020, 12:00 Uhr | Lesezeit ca. 2 Min.
Alkoholverbot in Plauen bleibt
Geldbußen bis zu 5.000 Euro möglich
Trotz der derzeit in Sachsen geltenden Corona-Schutz-Verordnung sowie der Allgemeinverfügung über das Verbot von Veranstaltungen anlässlich der Corona-Pandemie tritt am 1. April die neue Alkoholkonsumverbots-Polizeiverordnung in Kraft. Dies hatte der Stadtrat der Plauen bereits am 04.03.2020 beschlossen.
Das Verbotsgebiet umfasst den Lutherplatz, Theaterplatz, Postplatz, Julius-Mosen-Anlage sowie die angrenzenden Straßen Unterer Graben, Rathausstraße und je einen Teil von Reichsstraße, Bahnhofsstraße, Syrastraße, Melanchthonstraße, Klosterstraße und Herrenstraße. Dort ist es dann montags bis samstags von 11 bis 23 Uhr verboten, außerhalb von genehmigten Außenbewirtschaftungsflächen alkoholische Getränke zu konsumieren und alkoholische Getränke zum Zwecke des Konsums innerhalb dieses Bereiches mit sich zu führen. Das Alkoholkonsumverbot wird wie in den vergangenen Jahren nicht für die Stadtfeste „Plauener Frühling“, „Spitzenfest“ und „Plauener Herbst“ sowie für die „Plauener Nacht der Muse(e)n“ gelten.
„Das seit 01.01.2020 gültige Sächsische Polizeibehördengesetz erfordert im Gegensatz zum abgelösten Sächsischen Polizeigesetz keine starre räumliche Begrenzung der Alkoholkonsumverbotszone. Deshalb wurde der Geltungsbereich der neuen Verbotsverordnung sinnvolle an die örtlichen und tatsächlichen Realitäten angepasst“, erläutert Anja Ullmann, Fachbereichsleiterin Sicherheit und Ordnung.
Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der Alkoholkonsumverbots-Polizeiverordnung können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Dem aktuellen Stadtratsbeschluss gehen zwei Alkoholkonsumverbote aus den Jahren 2018 und 2019 voraus, welche die Sicherheitslage positiv beeinflussten. Sowohl ansässige Gewerbetreibende als auch Passanten, Nutzer umliegender Parkhäuser sowie die Plauener Straßenbahn bestätigten dies. “Es ist festzustellen, dass die Akzeptanz des Alkoholkonsumverbotes gestiegen ist. Die Anzahl von Verstößen gegen das Verbot konnte im Vergleich zum Jahr 2018 mehr als halbiert werden“, so Anja Ullmann. (text:plauen/foto:archiv)
2020-04-02