- Donnerstag, 4 Juni 2020, 14:22 Uhr | Lesezeit ca. 3 Min.
Elternbeiträge in Plauen werden zurückbezahlt
Erhebung der Elternbeiträge Horte und Kindertageseinrichtungen März-Mai
Schulen und Kindertageseinrichtungen der Stadt Plauen waren von Mitte März bis Mitte Mai geschlossen. Lediglich eine Notbetreuung für Kinder, deren Eltern bzw. Personensorgeberechtigte in Sektoren der Kritischen Infrastruktur tätig sind, wurde angeboten. Um die Eltern zu entlasten, hatte die Stadt Plauen die Elternbeiträge für die Monate April und Mai 2020 zunächst ausgesetzt bzw. zurücküberwiesen.
Wie angekündigt, wurde nun damit begonnen, die Elternbeiträge jeweils auf die einzelnen Monate März bis Mai 2020 zu berechnen und entsprechende Bescheide zu erlassen. Dies erfolgt auf Empfehlung des Sächsischen Städte- und Gemeindetages.
Verfahrensweise März 2020
Alle Eltern, deren Elternbeiträge nicht vom Jugendamt ganz oder teilweise übernommen werden, erhalten von der Stadt Plauen den bereits entrichteten Elternbeitrag für die Tage der Schließung (18. – 31.03.2020 / 10 Tage) zurück.
Verfahrensweise April 2020
Eltern, die ab 20.04. in Krippe, Kindergarten, Kindertagespflege und Hort eine Notbetreuung in Anspruch genommen haben, wird der Elternbeitrag für 9 Tage in Rechnung gestellt.
Verfahrensweise Mai 2020
Eltern, die ab 04.05. die Notbetreuung und folglich auch die Betreuung im eingeschränkten Regelbetrieb ab 18.05. in Krippe und Kindergarten in Anspruch genommen haben, wird der Elternbeitrag gemäß Betreuungsvertrag für den gesamten Monat Mai in Rechnung gestellt.
Eltern, die die Betreuung im eingeschränkten Regelbetrieb ab 18.05. in Krippe und Kindergarten in Anspruch genommen haben, wird der halbe Elternbeitrag für 10 Tage oder der Elternbeitrag für eine Woche (je nach Inanspruchnahme) in Rechnung gestellt. Eltern, deren Kinder in einer Kindertagespflegestelle betreut werden, wird der Elternbeitrag für den gesamten Monat Mai in Rechnung gestellt.
Den Eltern der Schüler Klassenstufe 1 – 4, die ab 04.05. eine Notbetreuung im Hort in Anspruch genommen haben, wird für den Monat Mai der volle Elternbeitrag in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für die Schüler der Klassenstufe 4, die vom 06.05. – 15.05. zu den Früh- und Späthortzeiten durch die Schule betreut wurden.
Den Eltern der Schüler Klassenstufe 1 – 4, die keine Notbetreuung und erst ab dem 18.05. eine Hortbetreuung in Anspruch genommen haben, wird für den Monat Mai der halbe Elternbeitrag in Rechnung gestellt. Bei den Eltern, die in den Monaten April und Mai kein Betreuungsgebot in Krippe, Kindergarten, Kindertagespflege und Hort in Anspruch genommen haben, verzichtet die Stadt Plauen auf die Erhebung von Elternbeiträgen.
Ansprechpartner für Fragen:
Frau Heidi Keller, Tel.: 03741 291 1557, E-Mail: Heidi.Keller@plauen.de Frau Gabriele Kießling, Tel.: 03741 291 1556, E-Mail: Gabriele.Kiessling@plauen.de
Das Versenden der Beitragsbescheide und die Berechnung werden einige Wochen in Anspruch nehmen. Daher bittet die Stadt Plauen um Geduld und Verständnis. (pl)
2020-06-04