- Dienstag, 7 Juli 2020, 22:23 Uhr | Lesezeit ca. 1 Min.
Nach jahrelangem Streit in Schöneck: Keine Schweinemastanlage im Touristenort
Widersprüche abgewiesen – Schutzansprüche der Nachbarn nicht ausreichend gewürdigt
Der in Schöneck geplante Bau eines Schweinestalls ist gestoppt. Wie das Verwaltungsgericht Chemnitz per Entscheidung vom 30.06.2020 dem Landratsamt Vogtlandkreis am Montag mitteilte, ist die Baugenehmigung für das Vorhaben abgelehnt.
Zur Historie: Der Antrag auf Baugenehmigung einer Schweinemastanlage vom Mai 2010, wurde vom Landratsamt Vogtlandkreis am 20.10.2010 abgelehnt, weil die Stadt Schöneck zum geplanten Vorhaben ihr Einvernehmen versagte.
Im Juni 2011 forderte die Landesdirektion Chemnitz, als zuständige Widerspruchsbehörde, das Landratsamt Vogtlandkreis auf, seine Ablehnung vom 20.10.2010 zu überarbeiten und eine Genehmigung für den Bau zu prüfen.
Am 11.06.2012 erteilte das Landratsamt Vogtlandkreis die Genehmigung zum Bau der Schweinemastanlage. Dagegen legte die Stadt Schöneck sowie zwei weitere Beteiligte Widerspruch ein. Den Widersprüchen wurden nicht stattgegeben, sodass durch die Widerspruchsführer Klagen beim Verwaltungsgericht Chemnitz eingereicht wurden.
Aktuell entschied das Verwaltungsgericht Chemnitz zugunsten der Kläger und lehnt die erteilte Baugenehmigung aus dem Jahr 2012 mit der Begründung ab, die Schutzansprüche der Nachbarn nicht ausreichend gewürdigt zu haben. Das Urteil lässt weitere Rechtsmittel zu. (landratsamt)
2020-07-07