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Plauen Nachrichten
  • Freitag, 17 Juli 2020, 16:33 Uhr | Lesezeit ca. 9 Min.

Bomben-Verdacht in Plauen: Ticker zur Lage

» Blindgängerverdacht auf zwei Baustellen NICHT bestätigt
» Keine Evakuierung  am Samstag
» Bürger-Hoteline ab Samstag, 8 Uhr: 03741/2912345

17.07.2020, 15:36 Uhr:

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Bombenverdacht in Plauen nicht bestätigt

Die für Samstag geplante Evakuierung entfällt: Zwei Bombenverdachtsflächen in Plauen – eine an der Syra-, eine an der Bleichstraße – wurden am Freitag (17. Juli) schrittweise freigelegt. Schneller als vorab geplant konnten die verdächtigen Gegenstände untersucht werden: gefunden wurden Fundamentplatten, Rohre und ähnliche Baugegenstände. Es sind keine Blindgänger aus dem 2. Weltkrieg im Boden. » weiterlesen….

Bombenverdacht in Plauen

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» Häufig gestellte Fragen…

» Evakuierungs-Radius und Adress-Liste…

16.07.2020:

Bombenverdacht in Plauen: Das passiert am Freitag:

An der Syra- und auf der Bleichstraße in Plauen werden auf Baustellen Blindgänger aus dem 2. Weltkrieg vermutet. Am Freitag wird vorbereitet, es wird soweit gegraben, dass die Verdachtsgegenstände noch nicht komplett frei gelegt sind. Erst am Samstag werden sie dann komplett freigelegt und es entscheidet sich, ob eine Evakuierung notwendig wird. Mehrfach taucht die Frage auf, warum nicht schon am Freitag klar ist, ob die verdächtigen Gegenstände tatsächlich Bomben sind und vielleicht sogar schon alles „über die Bühne gehen könnte“ beziehungsweise mitgeteilt werden kann, ob die Evakuierung am Samstag stattfindet.

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„Es handelt sich dieses Mal um mehrere verdächtige Gegenstände und bei der Syrastraße sogar um eine größere Fläche, die voruntersucht werden müssen. Und das muss vorsichtig und Stück für Stück im Beisein des Kampfmittelbeseitigungsdienstes geschehen. Das dauert. Daher werden diese verdächtigen Elemente am Freitag nur ‚angegraben‘ – das bedeutet, so weit frei gelegt, dass sie noch ca. einen halben Meter mit Erde bedeckt sind und so sicher eine Nacht liegen bleiben können“, informiert Einsatzleiterin Anja Ullmann.

Warum? „Nach Einschätzung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes können beim Freilegen von Verdachtspunkten, bedingt durch den vorgefundenen Zustand der Bombe, Umstände eintreten, die ein sofortiges Handeln erforderlich machen. Das hätte dann zur Folge, dass die Evakuierung sofort, noch am Freitag erfolgen müsste. Das könnte dann auch am Freitag erst am späten Nachmittag so weit sein und bis in die Nachtstunden oder sogar bis in die Morgenstunden dauern. Ich kann versichern, dass sich die Verantwortlichen die Entscheidung über die zeitliche Abfolge nicht einfach gemacht haben, aber es mussten alle Eventualitäten bei der Entscheidung berücksichtigt werden. Hinzu kommen die besonderen Hygienevorschriften, die in Zeiten von Corona einzuhalten sind. Und es sind einige Pflegeheime betroffen, auch für diese Menschen sollte es zumutbar sein. Am Samstag müssen zum einen weder Schulen noch Kindertageseinrichtungen evakuiert werden. Zudem sind die zeitlichen Spielräume für eine mögliche großräumige Evakuierung größer und es dauert hoffentlich nicht bis in die Nachtstunden. Wir dürfen auch nicht vergessen, dass ein Teil der Einsatzkräfte ehrenamtlich tätig ist, sie am Montagmorgen dann wieder einem regulären Beruf nachgehen und wenigstens dann den Sonntag zur Erholung zur Verfügung haben sollen.“

Also werden die Gegenstände über Nacht vom Sicherheitsdienst bewacht und erst am nächsten Morgen, dem Samstag, komplett freigelegt. „Und dann erst wissen wir sicher, ob es Bomben sind – oder nicht.“ Sollte es sich um eine oder mehrere Bomben handeln, wird der Kampfmittelbeseitigungsdienst vor Ort entscheiden, in welchem Umkreis zu evakuieren ist. Für eine 250 Kilo-Bombe gilt in Sachsen ein Radius von einem Kilometer. Dieser Evakuierungskreis ist eine Vorgabe in einer Handlungsanleitung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV.

16.07.2020, 16:36 Uhr:

Evakuierung in Plauen würde voraussichtlich 8.00 Uhr beginnen

Im Fall der polizeibehördlichen Evakuierung sind nach § 4 Satz 2 der Kampfmittelverordnung alle verpflichtet, ihren Aufenthaltsort in diesem Bereich zu verlassen: Wohnungen, Geschäftsräume, Kindergärten, Schulen, Altersheime, Krankenhäuser, etc. Diese besondere Situation gab es so noch nicht. Seit 1990 wurden 53 Bombeneinsätze durchgeführt, keiner davon war so lang vorab angekündigt. Dies ist der Ausnahmesituation um Corona geschuldet, da in der Zeit des Lockdowns auch für den Kampfmittelbeseitigungsdienst mit Wirkung vom 23. März ein Pandemieplan in Kraft getreten war. Daher waren keine erdeingreifenden Arbeiten möglich, wenn ein Verdacht auf Kampfmittel bestand. Die Arbeiten an diesen Stellen kamen zum Erliegen. Nachdem der KMBD seine Arbeit wieder aufgenommen hatte, wurden die Flächen in Augenschein genommen und vor Ort das weitere Vorgehen abgestimmt, das nunmehr umgesetzt wird.

15.07.2020, 07:30 Uhr:

Evakuierungshinweis für Unternehmen, Geschäfte, Gastronomie und alle Gewerbetreibenden

Die für den 18. Juli 2020 mögliche Evakuierung im Stadtgebiet der Stadt Plauen betrifft auch alle Gewerbetreibenden. Bitte geben Sie diese Informationen auch an Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter und Berücksichtigen diese mit den jeweils aktuellen Informationen zur möglichen Evakuierung gegebenenfalls bei Ihren Arbeits- und Öffnungszeiten.

10.07.2020, 12:00 Uhr:

Bombenalarm in Plauen – größte Evakuierungsaktion droht

17.000 Menschen in Plauen müssten Wohnung verlassen: Auf Baustellen an der Syra- und an der Bleichstraße befinden sich metallische Gegenstände im Boden, bei denen es sich um Weltkriegsbomben handeln könnte. Am Freitag, 17. Juli 2020, werden Experten das Gelände absuchen und die verdächtigen Gegenstände soweit wie möglich „angraben“. Am Samstagmorgen, 18. Juli, werden diese dann freigelegt. Sollte es sich um eine oder mehrere Bomben handeln, wird der Kampfmittelbeseitigungsdienst vor Ort entscheiden, in welchem Umkreis zu evakuieren ist. » weiterlesen…

 

Häufige Fragen zum Bombenverdacht in Plauen:

Welche Gefahr geht von Bombenblindgängern aus?

» Bombenblindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg stellen nach wie vor eine erhebliche Gefahr dar.
» Viele liegen noch unentdeckt im Boden und werden z.B. im Rahmen von Sondierungen für Baustellen oder bei Bauarbeiten gefunden. Die Sprengkörper von Bombenblindgängern sind immer noch intakt und werden zum Teil durch die Alterung immer empfindlicher.
» Äußere Einflüsse wie Erschütterungen, Lageänderungen oder Temperaturschwankungen können dazu führen, dass sie explodieren.

Welcher Bereich wird evakuiert?

»  Beim Fund einer Fliegerbombe legt der Sprengmeister die zu evakuierende Sperrzone fest, u.a. abhängig von der Größe der Munition
» Alle Menschen müssen diesen Bereich verlassen.
» Straßen und Zufahrtswege im Bereich des Evakuierungsradius werden für die Dauer der Entschärfung / Sprengung gesperrt. Busse und Bahnen dürfen während dieser Sperrung nicht im Sicherheitsradius fahren.
» Alle Personen müssen Wohnungen, Geschäftsräume, Kindergärten, Schulen, Altersheime, Krankenhäuser und alle weiteren Aufenthaltsorte verlassen.
» Es darf sich keine Person mehr in diesem Gebiet aufhalten.
» Die Ordnungskräfte informieren mit Lautsprecherdurchsagen über die Evakuierung und sorgen dafür, dass Sie und alle anderen Personen den Radius verlassen.
Warum muss ich meine Wohnung verlassen?
» Wenn Sie sich im Radius befinden, müssen Sie evakuiert werden bzw. diesen verlassen. Dies ist notwendig, da von Bombenblindgängern eine große Gefahr ausgeht. Grundsätzlich handelt es sich hier um noch zündfähige Sprengkörper. Um jeglichen Schaden an Leib und Leben der Bevölkerung auszuschließen, dürfen Sie sich zu Ihrer eigenen Sicherheit nicht in der Nähe der Bombe aufhalten. Die Stadt ist verpflichtet, alle Personen aus diesem Bereich zu evakuieren und kann erst dann mit der Entschärfung / Sprengung beginnen.
» Den Anweisungen der Ordnungskräfte Folge zu leisten ermöglicht und beschleunigt die Arbeit des Kampfmittelbeseitigungsdienstes. Bei Verweigerung drohen kostenpflichtige Zwangsmaßnahmen.
Wann und wie muss ich meine Wohnung verlassen?
» Sie werden bereits kurz nach dem Fund einer Bombe (ggf. durch Lautsprecherdurchsagen) informiert. Stellen Sie sich darauf ein, Ihre Wohnung oder Ihren Arbeitsplatz in Kürze verlassen zu müssen. Mitarbeiter des Ordnungsamtes werden Sie zu gegebener Zeit zum Verlassen Ihrer Wohnung oder Ihres Arbeitsplatzes auffordern. Sollten Sie sich außerhalb der Sperrung befinden, kommen Sie während der Entschärfung / Sprengung nicht mehr zu Ihrer Wohnung oder Arbeitsstelle.
» Evakuierte sollten ihr Haus oder ihre Wohnung “urlaubsreif” hinterlassen.
– Licht, Fernseher und Radio ausschalten, Kerzen ausmachen, Wasserhähne schließen, sicherstellen, dass Gas- und Elektroherde abgestellt sind. Fenster und Türen sollten geschlossen werden, die Haustür abgeschlossen sein.
– Das Auto, sofern vorhanden, sollte außerhalb des Sperrgebiets abgestellt werden.

Was soll ich bei einer Evakuierung mitnehmen?

» Unbedingt mitnehmen sollten betroffene Bewohner wichtige persönliche Dokumente wie:
– Personalausweis
– Mund-Nasen-Bedeckung
– Führerschein
– Geldkarte/Bargeld
– medizinische Dokumente
– Auch wichtige Medikamente, Spezialverpflegung und im Falle von Familien mit kleinen Kindern Wickel-Utensilien und Babynahrung sollte mit.
– Mobiltelefon und Ladekabel bzw. Powerbank (bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Mobiltelefon in Ausweichquartieren nicht aufladen können)
– eine Wolldecke
» Hilfreich sind auch Bücher, Spiele oder elektronische Unterhaltungsmittel, da der Aufenthalt einige Stunden dauern kann.

Wie lange muss ich meine Wohnung verlassen und wo kann ich mich aufhalten?

» Die Einsatzdauer kann im Vorfeld nicht bestimmt werden
» Die Entschärfung / Sprengung muss sorgfältig geplant und präzise durchgeführt werden.
» Umso wichtiger ist es, den Anweisungen der Ordnungskräfte Folge zu leisten, damit die Arbeiten so früh wie möglich beginnen und möglichst zügig beendet werden können.
» Es kann zu einem mehrstündigen Aufenthalt außerhalb ihrer Wohnung kommen. Genaue Zeitangaben sind generell aber nicht möglich. Sie werden durch Lautsprecherdurchsagen des Ordnungsamts über die Beendigung der Evakuierung informiert. Außerdem können Sie das Bürgertelefon anrufen, hier läuft dann eine Tonbandsage oder Sie informieren sich über die (sozialen) Medien.
» Für den Zeitraum der Entschärfung / Sprengung – bei Freunden oder Verwandten
– Notunterkünfte, in der Sie sich aufhalten können.
– Sollten Sie oder Familienmitglieder auf spezielle Nahrung angewiesen sein oder Medikamente benötigen (Allergiker, Babynahrung etc.), bringen Sie diese Verpflegung bitte mit.
– In den Notunterkünften müssen Mund-Nasen-Bedeckungen getragen werden. Bringen Sie dazu bitte Ihre persönliche Mund-Nasen-Bedeckungen mit.
» Hilfsorganisationen kümmern sich um pflegebedürftige und behinderte Betroffene.

Was tue ich, wenn ich meine Wohnung nicht eigenständig verlassen kann?

» Pflege- oder hilfebedürftige Personen können über den Hausnotruf ermittelt und kontaktiert werden. Informieren Sie Einsatzkräfte vor Ort über Ihren oder den Zustand von Familienmitgliedern oder Nachbarn.
» Hilfsbedürftige Personen können auch über das Bürgertelefon 03741 / 291 – 22 22 gemeldet werden, sie werden dann von den Rettungsdiensten evakuiert und zur Betreuungsstelle oder in ein Krankenhaus gebracht werden. Diese Krankentransporte sind kostenlos.

Werden Kitas, Horte, Schulen und Pflegeheime geschlossen?

» Diese Einrichtungen bleiben oft für den ganzen Tag geschlossen.
» Eltern werden von den Einrichtungen informiert, ob es alternative Plätze für ihre Kinder in anderen Einrichtungen gibt oder nicht.
» Pflegebedürftige, deren Einrichtungen im Evakuierungsgebiet liegen, werden in Alternativunterkünfte gebracht.

Was passiert mit Haustieren?

» Im Regelfall können und sollen Haustiere zuhause bleiben.
» Wer das nicht will, muss sein Tier entweder vorher anderweitig unterbringen oder mitnehmen.
» In den Notunterkünften besteht keine Möglichkeit, Haustiere unterzubringen.
» Es sollte auf jeden Fall sichergestellt werden, dass die Tiere auch dann genug Futter und Wasser hätten, wenn sich die Rückkehr ihrer Besitzer verzögern sollte.

Gibt es vor Ort Ansprechpartner?

» An verschiedenen Zufahrten zum Sperrgebiet wird Sicherheitspersonal stehen, welches Auskunft geben kann. Während der Evakuierung sind auch Einsatzkräfte im Sperrgebiet unterwegs, die ansprechbar sind.

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